Gewerbesteuer

  • Die Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb der Gesellschafter A + B werden wie folgt ermittelt:

    Handelsbilanzgewinn
    +Vergütung für Tätigkeit A
    +Vergütung für Darlehens B
    + Vergütung für Lagerplatzüberlassung B
    = steuerlicher Gewinn OHG

    nun möchte ich die Gewerbesteuer errechnen. Gehe ich nun vom Handelsbilanzgewinn oder vom steuerlichen Gewinn aus ?

    Ich verstehe nicht warum die Vergütungen noch dazugerechnet werden, sie müssen doch schon in der Bilanz enthalten sein.
    Kann mir jemand erklären wann ich was benutze und wann es dazugerechnet wird oder nicht ?

    Danke

  • Ausgangsgröße ist der steuerliche Gewinn, den du nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes ermittelst. (§ 7 GewStG) Also musst du sämtliche handelsrechtliche Ausgaben, die steuerlich unter dem Abzugsverbot stehen, wieder dazu rechnen.

    Gem. R 7.1 Abs.3 GewStR muss zur Ermittlung des Gewerbeertrages auch die Vergütungen der Mitunternehmer wieder dazugerechnet werden. Der Hintergrund dieses Hinzurechnens ist, dass die Gewerbeerträge von Personengesellschaften sonst von der Höhe der jeweiligen Vergütung abhängt. Vergütungen können ja "beliebig" gezahlt werden und somit könnte der Gewerbeertrag und die Steuerlast auf Null herabgefahren werden. Als Ausgleich für das Hinzurechnen hat der Gesetzgeber den Freibetrag von 24.500 € für Einzelunternehmer und Personengesellschaften eingeführt.