Hallo ich bin gerade bei BES10F und komme bei den einzelnen Fragen überhaupt nicht klar. Wer hat schon die Aufgaben gelöst und kann mir dabei helfen?
Bin für jede Hilfe dankbar.
Bes10f esa
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maertel73 -
9. Mai 2012 um 22:04 -
Erledigt
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Hallo ich bin gerade bei BES10F und komme bei den einzelnen Fragen überhaupt nicht klar. Wer hat schon die Aufgaben gelöst und kann mir dabei helfen?
Bin für jede Hilfe dankbar.Welche Fragen?
hape
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Problemfälle
Frage 1a) Schaltmuffen werden geliefert diese entsprechen nicht der Qulität des Erstmusters was bei einer Weiterverarbeitung zu verstärkten Reklamationen führen wird
Frage 2b) Federelemente wichen bei der Lieferung in Größe und Form von der Norm ab, sodass eine Verarbeitung nicht möglich war. Dieser Mangel wurde allerdings erst während des Produktionsprozesses festgestellt.
Frage 3c) Seit Jahren liefert uns eine Firma Steuerungselemete. Liefertermin wurde "innerhalb von 14 Tagen" vereinbart. Die Teile sind jedoch nach 4 Wochen immer noch nicht in unserem Werk eingetroffen.
Frage 4d) Eine Lieferung einer Firma aus Salzburg, mit Sensoren ist trotz Dringlichkeit und Liefertermin "18.9.d.j. in unserem Werk erst am 28.9.d.j. eingetroffen. Dies führte zu Engpässen in der Produktion.Frage
Welche Vertragsstörungen liegen jeweils vor und welche Rechtsfolgen ergeben sich und wie sollten wir darauf reagieren?
Wie können solche Probleme zukünftig vermieden werden? -
zu Frage 1 meine antwort:
[h=3][FONT="]Zwischen der Lucia GmbH und der Schuster GmbH wurde ein wirksamer Kaufvertrag abgeschlossen §§ 145 ff. BGB. Angebot und Annahme durch welche sich der Verkäufer zur Übereignung § 929 BGB der Kaufsache durch Einigung über den Eigentumsübergang und Übergabe der Kaufsache (Lieferung) und der Käufer zur Bezahlung des Kaufpreises (Kaufsumme) und zur Abnahme der Kaufsache verpflichtet § 433 BGB. [/FONT][/h]
Pflichten des Verkäufers
Der Verkäufer ist verpflichtet, die Ware ohne Mängel zu liefern. Er ist verpflichtet, die Ware an dem Lieferdatum zu liefern. Er ist verpflichtet, das Eigentum zu übertragen.
Pflichten des Käufers
Kaufpreis fristgerecht zu bezahlen und den von ihm gekauften Gegenstand entgegenzunehmen.
Der Kauf erfolgte nach Probe. Dabei handelt es sich um einen Kaufvertrag, bei dem der Käufer zunächst ein Muster oder eine Probe von einem Kaufgegenstand erwirbt und dann unter Bezugnahme d. Probe weitere Mengen nachkauft. Die Beschaffenheit der Probe ist dann als für die Beschaffenheit der späteren Lieferung verbindlich, sodass ein Mangel vorliegt, wenn die Beschaffenheit der Kaufsache nicht der Probe entspricht.
Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Käufer die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch den Verkäufer zu Prüfen und wen sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen. § 377 (1) HGB
Mängel
Sachmangel § 434 Abs. 1 BGB Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit.
Rechte des Käufers bei Mängel § 437 BGB- nach § 439 BGB Nacherfüllung
- nach §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 BGB den Kaupreis mindern und
- nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
Es liegt ein Sachmangel (Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit vor). Die Lucia GmbH sollte die Schuster GmbH auf Nacherfüllung (Umtausch) auffordern. Falls diese nicht liefern kann vom Vertrag zurücktreten und schnellstmöglich einen neuen Lieferanten suchen um Engpässe zu vermeiden. -
zu frage 2 meine antwort
Zwischen Marx AG und Lucia GmbH ist ein wirksamer Kaufvertrag abgeschlossen worden
§ 145 BGB. Es bestehen die Pflichten nach § 433 und § 929 BGB.
Da es für beide Seiten ein Handelsgeschäft ist muss die Lucia GmbH die Ware unverzüglich prüfen § 377 (1) HGB. Unterlässt er dies, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, daß es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. § 377 (2) HGB
Nach § 377 (3) HGB zeigt sich ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
Mangel ist die Abweichung von der Beschaffenheit nach § 434 BGB
Es gelten die Rechte des Käufers nach §§ f. 437 BGB
Die Lucia GmbH sollte unverzüglich nach Feststellung die Marx AG vom Mangel in Kenntnis setzen und von der Marx AG eine Ersatzlieferung bzw. Neulieferung verlangen. -
Frage 3 meine antwort:
Es wurde zwischen der Liliental GmbH und Lucia GmbH ein wirksamer Kaufvertrag abgeschlossen § 145 BGB. Es bestehen die Pflichten nach § 433 und § 929 BGB
Die Leistungszeit wurde nicht kalendermäßig bestimmt. („innerhalb von 14 Tagen“). Dies hat zur Folge in dem Fall, dass der Liefertermin nicht nach dem Kalender bestimmt ist, da der Abrufzeitpunkt, von dem er sich berechnet, zunächst unbestimmt ist.
§ 271 (2) BGB
Bei Warenlieferung tritt der Verzug erst nach vorangegangener Mahnung ein.
Gemäß § 286 II BGB ist grundsätzlich eine Mahnung erforderlich, damit der Schuldner (Fa. Liliental GmbH) in Verzug gerät. Sie ist eine einseitige empfangsbedürftige Erklärung des Gläubigers mit der Aufforderung an den Schuldner, die geforderte Leistung zu erbringen.
Die Lucia GmbH sollte die Liliental GmbH in Verzug setzen (Mahnung) und genauen Liefertermin nennen § 286 BGB
Danach kann § 323 I BGB vom Vertrag zurücktreten in Anspruch genommen werden
§ 325 BGB Schadensersatz und Rücktritt wird nicht ausgeschlossen. -
Frage 4 meine bisherige Antwort:
Lucia GmbH und Schader AG haben ein wirksames Schuldverhältnis abgeschlossen.
Es bestehen die Pflichten nach § 433 und § 929 BGB.
Die Leistungszeit wurde hier genau bestimmt (18.09. d. J.). Beim relativen Fixgeschäft ist keine Unmöglichkeit gegeben, aber der Gläubiger kann gleich vom Vertrag zurücktreten, ohne dass erst die üblichen Verzugsvoraussetzungen (Verschulden) vorliegen müssen.
§ 376 HGB
Durch den Lieferverzug hat die Lucia GmbH Anspruch auf Ersatz des Verzögerungsschadens, §§ 280 II i. V. m. 286 -
und meine letzte Antwort:
Die Probleme der Lucia GmbH können dadurch vermieden werden indem die Lieferanten mehr eingebunden werden. Es sollten die Kontakte besser gepflegt und partnerschaftlich sein. Die Partnerschaft sollte loyal und fair sein. Die Zusammenarbeit mit den Lieferanten ist langfristig auszulegen. Dazu muß der Lieferant über moderne Kommunikationsmittel verfügen.
Für den Lieferanten müssen nachfolgende Richtlinien gelten:
Verfolgung eines durchgängigen, integrierten Qualitätssicherungssystems
Stetige Verbesserung der Qualität und Zuverlässigkeit durch totale Verpflichtung zur
0-Fehler-Philosophie
Einhaltung von Normen und Spezifikationen
Einsatz von Meß- und Prüfverfahren die das verlangte Ergebnis sicherstellen
Absolute Zuverlässigkeit und Eindeutigkeit der Aussagen zu Lieferzeiten und Liefermengen
Flexibel bei Termin- und Mengenänderungen
Weltmarktpreise
Angemessenes Preis/ Leistungsverhältnis
Eine weitere Möglichkeit wäre eine Just-in-time-Produktion. Dafür müssten sich die Zulieferer vertraglich verpflichten, innerhalb dieser Vorlaufzeiten zu liefern.
Eine andere Möglichkeit wäre die Frage ob Eigenfertigung für bestimmte Produkte möglich wäre. Wobei hier die Kostenfragen zu klären wären.
Bei der Bestellpolitik müssen die Einkaufspreise, Kosten der Lagerhaltung, die Versorgungssicherheit, Präferenzen der Lieferanten und der Güter, Themen der Beschaffungsstrategie sein. Hier könnte die ABC-Analyse hilfreich sein.
Statt der Einzelquellenbeschaffung (Abhängigkeit an einem Lieferanten) sollte überlegt werden ob eine Doppelquellenbeschaffung (zwei Lieferanten für einen Artikel) oder sogar eine Mehrquellenbeschaffung mehr Vorteile bietet.
Wer kann mir sagen ob ich richtig liege und ob ich vielleicht noch etwas hinzufügen muss.
Danke für eure Hilfe