Hallo,
Stimmt eigentlich die Behauptung: Wenn man die Regelstudienzeit für das Grundstudium (= 4 Semester) um mehr als 1 Semester überschreitet, dass dann die Vorprüfung als "ein mal abgelegt und nicht bestanden" gilt? Und, was hat es für Auswirkungen ?
Vielen Dank im voraus.
Diana