Hallo,
ich bin bei meinem letzten Heft und komme bei einer Frage nicht weiter. Ich habe im Heft irgendwie keinen richtigen Ansatz gefunden. Über einen Anhaltspunkt wäre ich sehr dankbar.
In der GKV erhalten Mitglieder, die rückständige Beiträge in bestimmter Höhe nicht zahlen, nur die unabdingbar notwendigen Leistungen. In der GRV existiert eine vergleichbare Regelung nicht. Erklären Sie bitte, warum dies in der GRV nicht erforderlich ist.
Betrifft das die freiwillige Rentenversicherung ?
LG Ulli