Hi!
Ich versuche gerade das Prinzip der Erbschafstssteuer zu durchschauen, vllt hat jmd einen Tip.
Mal ein fiktiver Fall um mein Verständnis zu prüfen - möchte wissen ob meine Rechnung stimmt:
2010 verstirbt Herr H.
Er hat einen (einzigen) Sohn S (H hat keine weitere Angehörigen).
H hinterläss S:
Wertpapiere im Wert von 500.000 EUR.
Ein Mehrfamilienhaus mit erbschaftssteuerlichem Wert von 600.000 EUR.
Das Grundstück ist mit einer Grundschuld mit Restwert von 200.000 EUR belastet.
2004 erhielt S von H eine Schenkung über 200.000 EUR.
Meine Rechnung zur Bestimmung der Erbschaftssteuer:
S fällt als Sohn des Erblassers H zunächst in Steuerklasse I.
Des Gesamtwert des Erbes berechnet sich zunächst wie folgt:
Wertpapiere: 500.000 EUR
Mehrfamilienhaus: + 600.000 EUR
Grundschuld: - 200.000 EUR
Zwischensumme: 900.000 EUR
Die Schenkung aus dem Jahr 2004 in Höhe von 200.000 EUR liegt innerhalb der 10-Jahres-Frist und wird demnach ebenfalls dem Erbe zugerechnet.
Somit ergibt sich ein Gesamterbe im Wert von 1.100.000 EUR
Vom Erbe abzuziehen ist der Freibetrag von 400.000 EUR für Kinder.
Es verbleiben: 700.000 EUR.
Diese 700.000 € sind mit 19% zu versteuern.
Die Erbschaftssteuer beträgt demnach: 133.000 EUR.
Passt das?