BST01
FUM11
GMA14
KRE05N
PWI10F
STW02F
'BES01
BES10F
EDV03
EUT01N
FIN02
FUM10
FUM11
GMA14
KRE03
KRE05N
MAG03N
ORG04
ORG05
PEW02
PWI01
PWI02
PWI10F
REK04
REK09A
STW03
TKO1
TKK01
TKQ01 FEHLT
VWL01 FEHLT
WMA02N Sonst habe ich schon alles geschafft
Alles geschaft außer 2 Heft :(
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Studentinn -
4. März 2012 um 19:27 -
Erledigt
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Hallo
Könntest du mir evtl bei FUM10 und GMA15 weiterhelfen? stehe bei beiden tierisch auf dem Schlauch
Dank wäre total tollLG
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Ich brauche hilfe bei EUT01N Aufgabe 8. Kannst du mir helfen?
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Auch wenn keiner seit 2012 da... könnte vielleicht mir jemand mit die Aufgabe 3 in FIN02 helfen...?
Vielen Dank
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Hi,
hast Du mal eine Aufgabenstellung?
Gruß
hape -
Hallo Sofia,
meinst du diese Aufgabe?
Finanzierung durch Vermögensumschichtung
- Erläutern Sie diesen Vorgang allgemein.
- Schlagen Sie anhand der Bilanz Möglichkeiten vor.
Bei der Vermögensumschichtung werden materielle oder immaterielle Güter verkauft oder als zusätzlicher Finanzierungseffekt genutzt. Dazu eignen sich nur Vermögenswerte die nicht den laufenden Betrieb gefährden. Möglichst sollen sie nicht unter Wert verkauft werden. Mögliche Vermögenswerte sind z.Bsp. Aktien, Beteiligungen an anderen Unternehmen, unbebaute Grundstücke und abgeschriebene Maschinen und Anlagen die nicht mehr benötigt werden. Auch Rationalisierungsmaßnahmen tragen dazu bei, da sie zusätzliches Kapital freisetzen. Auch Outsourcing ist eine weitere Möglichkeit.
Im konkreten Fall könnte man die Wertpapiere und Besitzwechsel verkaufen. Die Vorräte bis auf den eisernen Bestand kürzen. Aus der Bilanz lässt sich nicht ersehen inwieweit Grundstücke und Gebäude für den Verkauf in Frage kommen, die nicht zum betriebsnotwendigen Vermögen gehören. Gleiches verhält es sich mit Rationalisierungsmaßnahmen oder eventuelles Outsourcing.Gruß Harald
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Als erstes bin sehr froh, dass HaPe noch hier ist!
Ein herzlichen Dankeschön an Travelfreak24, hänge genau an diese Aufgabe fest.
Ehrlich gesagt, dachte dass sich keiner mehr meldet, da alle Konversationen sind meist mit höhstens 2011 datiert.
Hier zu die Aufgabe und was ich darüber berichte (weiss aber nicht ob das so richtig ist):
3.Finanzierung durch Vermögensumschichtung
a)Erläutern Sie diesen Vorgang allgemein.
Die Finanzierung durch Kapitalfreisetzung stellt eine Form der Innenfinanzierung dar.
Zu den Maßnahmen der Kapitalfreisetzung zählen die Verringerung der Kapitalbindung, die Veräußerung von Vermögen sowie die Kapitalfreisetzung durch Abschreibungen.
Zu den möglichen Maßnahmen, die eine Finanzierung durch Kapitalfreisetzung im Anlagevermögen sowie im Umlaufvermögen beinhalten, zählen:
-Verringerung der Kapitalbindung (Reduzierung des Forderungsbestandes durch Verkürzung der den Kunden gewährten Zahlungsziele, Reduktion der Vorräte durch Bestandsoptimierung, Leasing von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens
- Veräußerung von Vermögen (Kapital kann z.B. durch die Veräußerung von (nicht betriebsnotwendigen) Immobilien oder von Wertpapieren freigesetzt werden.
- Kapitalfreisetzung durch Abschreibungen ( Bzgl. einer aus Abschreibungen resultierenden Kapitalfreisetzung )b)Schlagen Sie anhand der Bilanz Möglichkeiten vor.
Aktiva Passiva 110 Grundkapital 120 58 10 14 48 Vorräte 118 36 Forderungen 63 82 6 59 2 26 Wertpapiere 10 381 381
a) Verkauf von nicht betriebsnotwendigem Vermögen:
-Grundstücke, Gebäude
-Wertpapiere
-Maschinen, Anlagen
-Beteiligungen
-Forderungen (Factoring)
-Abtretung von Namensrechten / Sale-and-Lease-Back von Markenrechten
b)AfA von Gebäuden und Maschinen/Anlagen
c)Vorräte sollten bis zum eisernen Bestand gekürzt werden.
d)Just in Time Konzepteinführung.Könnte jemand sagen ob das so richtig ist?
Grüße
Sofia -
Hi,
FIN02 gibt es in unterschiedlichen Varianten, vielleicht gibt es nicht so viele die das Heft mit 3 Aufgaben haben.
Durch Vermögensumschichtung wird im Unternehmen gebundenes Kapital freigesetzt, das dadurch für Finanzierungszwecke zur Verfügung steht
und ist neben der Kapitalbildung eine Form der InnenfinanzierungNicht mehr betriebsnotwendige Vermögensgegenstände auf der Aktivseite werden in Kassenbestände umgewandelt werden
Die Vermögensumschichtung ist ein Aktivtauschs und kann verfügbare stille Reserven aufdecken.
Diese können zu einer Erhöhung der Steuerbelastung führen, jedoch auch eine zusätzliche Finanzierungsquelle darstellen
Stille Reserven liegen vor, wenn der Marktwert eines Vermögensgegenstandes den Buchwert übersteigtMan kann hier zwei Formen unterscheiden:
Abschreibungsgegenwerten (Überschussfinanzierung aus betrieblichen Umsatzprozessen)
Eine Finanzierung durch verdiente Abschreibungen ist möglich, weil die Abschreibungen nicht sofort wieder in entsprechende Wirtschaftsgüter investiert werden müssen, sondern erst nach Ablauf deren Nutzungsdauer.
In der Zwischenzeit können deshalb die verdienten Abschreibungen zur Finanzierung herangezogen werdenVeräußerungsmaßnahmen (sind Kapitalfreisetzungseffekte, bei der investierte Kapitalbeträge an das Unternehmen zurückfließen)
Wie auch bei der Finanzierung durch Abschreibung wird nicht neues Kapital gebildet, sondern gebundenes Kapital freigesetzt.
Hier wird der Effekt von Veräußerung von Teilen des Anlage- bzw. Umlaufvermögens genutzt.Bei diesem Finanzierungsvorgang werden Vermögensgegenstände veräußert, die nicht mehr zum direkten dem Unternehmensprozess gehören z.B.:
nicht betrieblich genutzte Grundstücke
Wertpapiere des Anlagevermögens
hohe Vorratsbestände des Umlaufvermögen
Kapitalfreisetzung durch Rationalisierungsmaßnahmen
Reduzierung des Forderungsbestandes, Zahlungsziele
"Just in Time" Bezug
LeasingGruß
hape -
Vielen Dank! Habe aber bereits abgegeben
Ich nutze die Gelegenheit weil du online bist und stelle noch eine Frage, von der gleich explodiert mein Kopf!
Bezüglich Individualarbeitsrecht.
Afgabestellung (Test)
Arbeitnehmer kann sein:
a)jede rechtsfähige Person
b)jede rechtsfähige Person, bei Jugendlichen über 14 Jahren mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten (eigentlich ist diese Antwort meiner Meinung nach richtig, aber statt 14 sollten 15 Jahre stehen!? Oder verstehe ich es falsch?)
c)nur natürliche Personen, bei Jugendlichen über 14 Jahren mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten
d)sowohl natürliche Personen über 18 Jahre sowie juristische Personen
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Hi,
leider ist Recht nicht mein Ding, aber ich würde zu b tendieren.
Das mit 14 oder 15 Jahren hängt mit der Erstellung des Lernheftes zusammen.
Schau DIr auch mal das Jugendschutzgesetz (JuSchG) anGruß
hape