Neues Urteil: Webmaster müssen aufpassen
Wer ein Gästebuch anbietet, ist Teledienstanbieter im Sinne von § 5 TDG a.F. und haftet für die veröffentlichten Einträge, dies geht aus einem Urteil des Landgericht Düsseldorf hervor.
Damit wird das Urteil vom LG Trier (SSN berichtete) nochmals unterstrichen und konkretisiert. Somit verpflichtet sich der Webmaster, die Einträge seines Gästebuchs regelmäßig zu kontrollieren.
Geklagt hatte der Rechtsanwalt Günter Frhr. v. Gravenreuth, da er in einem Gästebuch beleidigt worden war. Dies falle laut dem Gericht nicht mehr unter Meinungsfreiheit und die Inhaberin des Gästebuchs wurde verurteilt.
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T-Online schaltet Fastpath frei: Einfach konsequent nachfragen
Alle Gamer, die mit dem DSL-Anschluss von T-Online im Netz umhergeistern, können nun aufatmen. Laut der CS-Fanseite 'CS-Times' scheint eine Lösung mit T-Online gefunden geworden zu sein.
Das Gerücht bestätigte sich, dass wenn man durch konsequentes Nachfragen unter der Hotline-Nummer '0800-330-1000' von Interleaving auf das schnellere Fastpath umgestellt wird. Man muss nur die Umstellung des eigenen Anschlusses ausdrücklich wünschen.
Leider soll diese Umstellung nicht in ganz Deutschland funktionieren.
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Musikindustrie kämpft gegen eine Seite mit Solgan: "Höre legal Musik"
Eine spanische Webseite wirbt mit dem Slogan:'Höre legal Musik.'Aber damit befindet sich Weblisten.com auf juristischem dünnen Eis. Die Seite bietet alles was das Herz begehrt, in allen Formaten. Aber vor allem kämpft die deutsche Musikindustrie dagegen.
Es ging sogar soweit, dass die Seite als Warezseite bezeichnet wurde. Dagegen hat nun Weblisten.com gekontert und die Verträge ihrer Partner teilweise der Quelle vorgelegt. AIE und SGAE, so heisen die Partner, erhalten ihr Geld regelmäßig von der Seite.
Unsere deutsche Vertretung für Internetpiraterie, kurz IFPI genannt, sind die Verträge nicht ausreichend genug, um so so ein Programm weiter zu Vertreiben zu dürfen.
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Keine Chance bei Netz-Gewinnspielen: Gewinner sind meistens Hacker
Gewinnspiele im Internet sind für die Veranstalter ein effizientes Marketinginstrument. Die normalen Surfer haben jedoch kaum Chancen auf Gewinne.
Die wirklichen Gewinner dieser Spiele sind meistens Hacker, die sich mittels Tricks hunderte von Malen anmelden oder Gewinnerlisten manipulieren.
Die Chance, dass persönliche Daten für andere Zwecke missbraucht werden, ist somit weitaus größer als die Chance auf einen Gewinn.
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Von "tlink": Echte DSL-Flatrate für 19,90 Euro
Nachdem die Deutsche Telekom angekündigt hat, den Preis für ihre DSL-Flatrate auf knapp 30 Euro hochsetzen zu wollen, kommt jetzt der Anbieter 'tlink' mit einem regelrechten Kampfpreis auf den Markt: 19,90 Euro für eine 'echte' Flatrate.
Die Flatrate von 'tlink' - übrigens aufgelegt zum fünfjährigen Firmenjubiläum - beinhaltet weder Volumen- noch Zeitlimits. Die Mindestvertragsdauer beträgt drei Monate, danach soll der Vertrag jederzeit zu kündigen sein.
Die Flatrate basiert auf dem T-DSL-Angebot der Deutschen Telekom. Deshalb können nur Internetnutzer den Tarif in Anspruch nehmen, die bereits in einem von der Telekom erschlossenen Gebiet wohnen.
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Deutsche Telekom mit Sorgen - Nachfrage von T-DSL via Satellit gering
Die Deutsche Telekom und Satellitenbetreiber Astra machen sich Sorgen um den Verkauf ihres Produktes T-DSL via Satellit. So konnte man bisher nur einige 'tausend' Kunden gewinnen, so die Telekom.
Der Satellitenbetreiber Astra sagte aber, dass es trotz der wenigen Kundenaufträge eine große Interessengemeinschaft gibt. Ob es aber mehr Kundengewinn geben wird, ist noch völlig unklar.
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.5 MBit Flatrate auch bei AOL
Für 24.95 ¤ bietet AOL diese Flatrate den Internet-Surfern an.
Der TDSL-1500-Anschluss muss bei der Telekom beantragt werden. Die Flatrate mit 1.5 MBit/s bei AOL.
Allerdings funktioniert diese Geschwindigkeit nur in den Städten, in denen die Telekom schon das TDSL-1500-Netz ausgebaut hat, weil AOL das Telekom-Netz für sein Angebot nutzt.
Um die AOL-Software kommt man leider nicht drum herum.
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Arcor bietet echte DSL-Flatrate mit 1,5 Mbit/s
Arcor-DSL-Kunden können voraussichtlich ab Mitte Oktober mit bis zu 1,5 MBit/s im Internet surfen. Das Unternehmen startet dann einen neuen Tarif, der für 9,99 Euro monatlichen Aufpreis zum normalen 'Arcor DSL 768' Anschluss erhältlich sein wird.
Im Gegensatz zum vergleichbaren 'T-DSL 1500' wird für 'Arcor-DSL 1500' eine echte Flatrate ohne Zeit- und Volumenbegrenzung für 24,95 Euro/Monat angeboten. DSL-Modem und Splitter werden für die Vertragsdauer leihweise zur Verfügung gestellt.
Voraussetzung für die Nutzung des neuen Angebotes ist ein DSL-fähiger ISDN-Anschluss von Arcor, der schon ab 31,90 Euro monatlich erhältlich ist.
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Microsoft hat die FAQ-Seite zum SP 1 für Windows XP veröffentlicht
Microsoft hat jetzt eine offizielle (englische) FAQ-Seite zum SP1 für Windows XP ins Netz gestellt. Sie beantwortet z.B. auch Fragen zur Installation des SP1 auf einem illegal aktivierten System und der neuen Windows-XP-Aktivierung.
Demnach lässt sich das SP1 bei bekannten illegalen Windows XP Produkt Identifikation Nummern (Xxxxx-640-0000356-23xxx und
Xxxxx-640-2001765-23xxx) nicht installieren.
Neu ist auch, dass bei tiefgreifenden Veränderungen an der Hardware eine Schonfrist von drei Tagen bis zur Reaktivierung von Windows XP SP1 gelten wird.