FIN 04 - Kapitalerhöhung - Bezugskurs

  • Kann mir mal jemand einen Denkanstoss geben.

    Ich verstehe die Aufgabe 2 nicht.

    Die Sana AG einigt sich in der Vorstandssitzung darauf, die 28 Mio. € für die Finanzierung der Gebäudeerweiterung und der Grundstückserschließung durch eine genehmigte Erhöhung des Grundkapitals in Höhe von 7,5 Mio.€ zu beschaffen. Der Börsenkurs der alten Aktien liegt bei 28,50 € je 5-€-Aktie. Die Emissionskosten belaufen sich auf 350,000€
    Das gezeichnete Kapital vor der Kapitalerhöhung beträgt 37.500.000


    Also beim besten Willen, ich glaube ich verstehe die Aufgabe nicht richtig.

    Es wäre schön wenn sich jemand äußern würde

    Danke

    Einmal editiert, zuletzt von anne71rudi (18. Februar 2012 um 17:27)

  • "Kapitalerhöhung - Bezugskurs"

    Wird im Rahmen der Hauptversammlung eine Kapitalerhöhung beschlossen, besteht für die Gesellschaft nun das Recht, weitere Aktien auszugeben.

    Um die bisherigen Aktionäre nach der Kapitalerhöhung nicht schlechter zu stellen und ihnen ihren Anteil am
    Grundkapital zu sichern, steht ihnen ein Recht zu, die jungen Aktien zu erwerben. Dieser Erwerb wird durch
    ein bestimmtes Bezugsverhältnis bestimmt. Erhöht die Kapitalgesellschaft ihr Grundkapital zum Beispiel von
    50 Mio. auf 60 Mio. Euro, dann erhält jeder Altaktionär pro 5 Stück alte Aktien eine neue Aktie.
    Das Bezugsverhältnis beträgt also 5:1.

    Rein rechnerisch ermittelt man den Wert des Bezugsrechts nach folgender Formel:
    (Kurs der alten Aktie - Bezugskurs der jungen Aktie) : (Bezugsverhältnis + 1).

    Beispiel: Kapitalerhöhung 10:2 zu 100; Bezugskurs 100 Euro; Kurs der alten Aktie 300 Euro

    (300 - 100) : (5 + 1) = 33,33 Euro

    Bin mir aber nicht sicher, ob das Deine eigentliche Frage war

    Gruß
    hape