Korrektur Steuerbescheid

  • Hallo Ihr!

    Ich bin im Steuerrecht noch nicht so versiert und brauche mal Eure Hilfe zu folgender Aufgabe:

    Die Steuerpflichtige D reicht ihre Einkommensteuer-Erklärung für 1991 (!) am 14.06.1995 beim Finanzamt ein. Das Finanzamt gab den Einkommensteuerbescheid 1991 am 21.02.1996 zur Post. Anfang April 1998 entdeckt die Steuerpflichtige im Steuerbescheid 1991 eine offenbare Unrichtigkeit, die eine um 200 zu hohe Steuer bewirkt hatte.

    Am 3. Mai 1999 (!) legte Frau D schriftlich beim Finanzamt "Widerspruch" ein. In Ihrer Begründung brachte sie zum Ausdruck, steuerliche Nachteile aufgrund von Rechnenfehlern, die das Finanzamt zu vertreten hätte, wären nach ihrem Rechtsempfinden jederzeit zu korrigieren.

    Wie beurteilen Sie die Erfolgsaussichten dieses Vorgehens?

  • Hey Gast!
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  • Für die Frage ob der Bescheid noch geändert werden kann muss zunächst geprüft werden, ob die Festsetzungsfrist bereits abgelaufen ist. Eine Berichtigung außerhalb der Festsetzungsfrist ist nicht möglich.
    Hier beginnt die Festsetzungsfrist gem. § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO m.A.d. 31.12.1994.
    Die Festsetzungsfrist beträgt 4 Jahre (§ 169 Abs. 2 Nr. 2 AO)
    Somit endet die Festsetzungsfrist m.A.d. 31.12.98.
    Eine Ablaufhemmung insb. § 171 Abs 2 AO greift hier nicht.
    Somit ist eine änderung am 3.5.99 nicht mehr möglich.
    Hier hätte die Stpfl D früher handeln müssen
    Tja, pech gehabt :)

    Ich hoffe ich konnte dir mit meinen Ausführungen helfen...

    Gruß, der Minister