• Hallo,

    bräuchte dringend Hilfe im Fall 3 ReWe 24, hänge dort irrgendwie fest. Vielleicht kann mir jemand helfen. Vielen Dank im Voraus.

    folgende Frage:

    Lehmann hat sich von der Bremer Bank einen Kredit von 2500€ zu 8% (jährlich) für zwei Jahre gewähren lassen, das Darlehen jedoch nicht vereinbarungsgemäß, nämlich bis zum 10.01.20.., zurückgezahlt. Jetzt fordert die Bank von ihm 10% erhöhte Zinsen wegen Verzugs (einschließlich der 8% Normalzins). Sie verweist dabei auf Ziffer 7 ihrer Geschäftbedingungen, wo es heißt:"Im Verzugsfall können als Verzugszinsen weitere zwei Prozent über den bisherigen Zinssatz hinaus gefordert werden." Lehmann hält die Forderung für unberechtigt, obgleich er im Kreditvertrag auf die Geschäftsbedingungen der Bank hingewiesen worden ist.

    Frage: Was meinen Sie dazu? (Vergessen Sie bitte niemals die Begründung, d.h. den Hinweis auf den für den Interessenkonflikt maßgebenden Rechtsgrundsatz.)

    Wäre toll wenn mir da jemand helfen würde.

    Danke

  • Hi,

    wird ein Kreditvertrag ausgehandelt, so gehen beide zunächst einmal davon aus,
    dass das Geschäft auch eingehalten wird. Das gilt natürlich ins besondere für den Kreditnehmer,
    der je nach Vertrag bzw. Kreditart und Tilgungsplan monatlich, viertel- oder halbjährlich einer Zahlung,
    die sich entsprechend aus Tilgungs- und Zinsanteil zusammensetzt, Folge leisten muss.

    Wird dieser Tilgungsplan und allgemein der Kreditvertrag nicht eingehalten,
    so fallen so genannte Verzugszinsen an, die der Schuldner zusätzlich zu den monatlichen Zinsen und
    den Kreditnebenkosten bezahlen muss.

    Ob und in welcher Höhe die Bank letztendlich Verzugszinsen berechnet, liegt zum größten Teil in deren Ermessen.

    Schau Dir auch mal §497 BGB an

    Gruß
    hape