Hallo ihr Lieben,
ich bin grade mit den Aufgaben fertig geworden und wollte mal fragen, ob sich jemand das mal anschauen mag?
Bin mir sehr, sehr unsicher, vorallem bei dem 2. Fall.
Mein Lernheftcode lautet: STW03-XX4-A12
Viele Grüße
Hallo ihr Lieben,
ich bin grade mit den Aufgaben fertig geworden und wollte mal fragen, ob sich jemand das mal anschauen mag?
Bin mir sehr, sehr unsicher, vorallem bei dem 2. Fall.
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Hallo zusammen,
kann mir jemand bei STW 03 - XX4-A12 helfen, habe da den vollen Hänger. Ich kann sicherlich dafür bei anderen Esa`s helfen.
Hallo zusammen,
kann mir jemand bei STW 03 - XX4-A12 helfen, habe da den vollen Hänger. Ich kann sicherlich dafür bei anderen Esa`s helfen.
Um welche Fragen geht es?
hape
Hallo Hape,
eigentlich um alle. Hast du das heft ?
Ich kann Dir sicherlich bei anderen Esa`s helfen..
Alex
Hi,
habe nur noch eine!
Wäre schön, wenn Du Deine Ergebnisse hier reinstellst.
Dann kann man sehen wo noch Fehler sind.
Info zu 2:
Arbeitgeberin E. Müller hat Lohnsteuer einzubehalten und abzuführen (§ 41 Abs. 1 EStG).
Dies hat beim Betriebsstätten-Finanzamt zu erfolgen (§ 41 Abs. 2 EStG) welches in Groß-Gerau wäre.
Entscheidend ist dabei, wo die Lohnabrechnung die für den Lohnsteuerabzug maßgebenden Eingabewerte festgestellt werden.
Es kommt nicht darauf an, wo die Berechnung der Lohnsteuer vorgenommen wird und wo die Lohnsteuerkarten und andere für
den Lohnsteuerabzug maßgebende Unterlagen aufbewahrt werden.
Des Weiteren
Die STW sind nicht leicht, vor allem die Fallstudie.
Hier musst Du im Internet Fallbeispiele suchen, ist am besten.
Gruß
hape