Hallo Zusammen,
leider habe ich etwas Probleme bei der 2. Aufgabe der ESA. Um genau zu sein, 2. Aufgabe, Situation 1 a) und b)
Diese lautete wie folgt:
a. Die J.Peters KG hat eine Forderung aus dem Jahr 2007 über 23.205,00 EUR an die Stahlwerke AG, über deren Vermögen am 26.02.2007 die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantrag wird. Wie ist bei der J. Peters KG zu buchen, wenn direkt abgeschrieben wird ?
b. Am 29.06. desselben Jahres wir eine Erstattungsquote von 60 % zugesagt. Die Bankgutschrift auf dem Kono der J. Peters KG erfolgt am 12.07.2007
Hier mein Lösungsansatz (ganz bewusst ohne Zahlen, mir geht es um die Buchungssätze):
a.)
Da die Forderung erstmal Zweifelhaft wird, würde ich erstmal
zweifelhafte Forderungen
an Forderung a.L.L
buchen .
Um das ganze dann auch direkt abzuschreiben, würde ich dann
Abschreibung aus Forderung
Umst.
an zweifelhafte Forderung
buchen.
b.)
Da die Forderung bereits abgeschrieben ist, würde ich dann wie folgt buchen:
Bank
an Erträge a. Abgeschriebener Forderung
an UmSt.
Irgendwie habe ich aber das Gefühl das ich hier etwas vergessen habe. Um Genau zu sein kommt mir ständig die Herab- / Heraufsetzung der Einzelwertberichtigung in den Sinn. Leider habe ich das nicht ganz verstanden, um genau zu sein garnicht.
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe.
LG Sascha