Hallo,
versuche mich soeben an denEinsendeaufgaben des Heftes ReWe 4/N. Bin soeben bei Fall 2angekommen und sitze schon einige Zeit davor, komme aber leider nichtweiter. Wie würdet ihr den Fall sehen? Ich weiß nicht so recht, obich Speer jetzt als Privatperson betrachten soll, da er ein neuesWohnzimmer hat oder ob ich ihn als Unternehmer definieren sollte, daes heißt er sei Spediteur.? Wird die Wohnung demzufolge dann privatoder gewerblich genutzt. Eigentlich stellt man doch keinenSchreibtisch ins Wohnzimmer, oder doch?
Hier die dazugehörige Frage:
Als Spediteur Speer nach einerstürmischen, regnerischen Nacht sein neues Wohnzimmer betritt, siehter, dass es durchgeregnet hat. Auf dem Schreibtisch sind durch dasRegenwasser Flecken entstanden, die sich nicht mehr völligbeseitigen lassen. Dafür fordert Speer vom Vermieter Zahlung500,00€. Dieser lehnt es mit dem Hinweis ab, er könne nichtsdafür, die Schuld liege beim Dachdecker, der zwei Ziegel bei derkürzlichen Reparatur nicht richtig befestigt habe.
a) Hat Speer einen Anspruch aufSchadensersatz?
b) Sehen sie für den Fall einergerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Speer und seinemVermieter für Speer Beweisschwierigkeiten?
Ich hoffe es kann mir Jemand dazu einenTipp geben, wie ich diese Sache am Besten lösen könnte.
Vielen Dank
Grüße mandauspatz