Aufgabe 10)
Der selbständige Rechtsanwalt B hat in 2010 insgesamt 25.000 € an eine berufsständische Versorgungseinrichtung bezahlt sowie Beiträge an eine private kapitalgedeckte Leibrentenversicherung §10 Abs. 1 Nr. 2b EStG i.H.v. Insgesamt 10.000 € entrichtet. Er ist verheiratet. Seine Ehefrau ist nicht berufstätig.
Ermitteln Sie bitte die abzugsfähigen Sonderausgaben nach §10Abs. 3 EStG.
Ergebnis:
Versorgungseinrichtung 25.000 €
Leibrente 10.000 €
35.000 €
Höchstbetrag 40.000 €
davon 70% 24500 €