STW01, ist das so richtig?????

  • Aufgabe 10)
    Der selbständige Rechtsanwalt B hat in 2010 insgesamt 25.000 € an eine berufsständische Versorgungseinrichtung bezahlt sowie Beiträge an eine private kapitalgedeckte Leibrentenversicherung §10 Abs. 1 Nr. 2b EStG i.H.v. Insgesamt 10.000 € entrichtet. Er ist verheiratet. Seine Ehefrau ist nicht berufstätig.
    Ermitteln Sie bitte die abzugsfähigen Sonderausgaben nach §10Abs. 3 EStG.


    Ergebnis:


    Versorgungseinrichtung 25.000 €
    Leibrente 10.000 €
    35.000 €

    Höchstbetrag 40.000 €
    davon 70% 24500 €