• Hallo wäre jemand so nett und würde mal sehen ob ich richtig gerechnet habe.


    Das Finanzamt gab am 22.11. (Montag) den Einkommensteuerbescheid zur Post.
    Der Bescheid ging beim Steuerpflichtigen am 23.11.2010 ein. Der Steuerpflichtige legte am 27.12. (Montag) Einspruch ein.

    Aufgabe:
    Wurde der Einspruch fristgerecht eingelegt?

    Berechnen Sie bitte die Rechtsbehelfsfrist, indem Sie wie folgt vorgehen:
    Bekanntgabe, Beginn und Ende der Rechtsbehelfsfrist.

    Ergebniss:

    Der Einspruch wurde fristgerecht gestellt, da die Frist am 26.12. abgelaufen wäre, dieser aber ein Feiertag ist, so gilt der 27.12.




      • 22.11.plus 3 Tage macht den 25.11 als Bekanntgabedatum. Die Frist beginnt daher am 26.11. und läuft am 26.12. ab. Dieser ist ein Feiertag und daher gilt der 27.12.



    Aufgabe 2

    a) Die Steuerpflichtige A hat ihre Einkommensteuererklärung am 2008 erst am 30.11.2010 beim Finanzamt eingereicht.

    b) Der Steuerpflichtige B hat seine Einkommensteuererklärung 2008 erst am 01.02.2011 beim Finanzamt eingereicht.

    Aufgabe:

    Ermitteln Sie bitte den Beginn und das Ende der Festsitzungsverjährungsfrist für die o.g. Fälle. Gehen sie davon aus, dass kein Fall der leichtfertigen Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung vorliegt.

    Ergebnis:

    a) Abgabe am 30.11.2010. Die Frist beginnt am 01.01.2011 und endet am 31.12.2014

    b) Ablauf Kalenderjahr 2009 Festsitzungsverjährungsfrist beginnt am 01.01.2010 läuft 4 Jahre und endet am 31.12.2013.

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