Hallo,
folgende Frage:
Eine Inhaberin einer Drogerie ist im Handelsregister eingetragen. In den Abrechnungsperioden erzielte sie folgende Umsatzerlöse und Jahresabschlüsse:
Umsatz Jahr 01 500.000 € Gewinn 40.000 €
Umsatz Jahr 02 400.000 € Gewinn 50.000 €
wird die Buchführung nun nach Handels oder steuerrecht gemacht???
Ich habe nun viel gelesen aber irgedwie verstehe ich das nicht. Sie übersteigt doch nicht die Summe von 50.000 € also ist doch keine Buchführungspflicht oder???
Oder gilt das Gesetzt nach HGB 1 Istkaufmann?