Hallo zusammen,
ich weiß, dieses Thema gibt es schon, möchte mich aber nur nochmal zu 100% vergewissern was eine Aufgabe anbelangt:
Ermittlung von kalkulatorischen Zinsen mit Auflistung von Anlage- und Umlaufvermögen sowie Schulden. Es ist in der Aufgabe mitgeteilt, dass Finanzanlagen (Kurswert) mit einem Wiederbeschaffungswert von 160.000 EUR ermittelt wurden. Nun gibt es die weitere Info, dass die Finanzanlagen aus 50% (vom Kurswert) aus Kapitalbeteiligungen an Zulieferbetriebe bestehen sowie weitere 50% in Staatsanleihen angelegt sind.
In diesem Beispiel sind "wir" ein Industrieunternehmen.
Wertpapiere gehören ja nicht zum Kerngeschäft und sind somit auch nicht zum betriebsnotwendigen Kapital hinzuzufügen. Warum wird hier aber erwähnt, dass hierzu Wiederbeschaffungskosten ermittelt wurden? Liege ich vielleicht falsch und die Finanzanlagen gehören doch zum betriebsnotwenigen Kapital?
Schon mal vielen Dank...