Hallo zusammen,
habe STW01 N fertig und bin mir bei einer Aufgabe unsicher. Kann mir jemand helfen??????????
Die Eheleute Frei, deren Gesamtbetrag der Einkünfte in 2010 45000 €jbetrug (Zusammenveranlagung) hatten 2010 an politischen Parteien einen Betrag von 3600 zugewendet.
Ermitteln Sie bitte die Steuerermäßigung nach §34g EStG sowie die abzugsfähigen Sonderausgaben nach §10b EStG.
Meine Lösung:
nach §34g EStG können 1650 € Steuerermäßigung gelten gemacht werden und nach § 10b EStG 1950 €.
Richtig... oder tapp ich in einen Fehler rein...
Danke im vorraus.
LG Mandy