BGB:Hilfe : Jetzt schlägt es 13 !!! Anglerverein saumies ausgetrickst !!!

  • Hilfe : Jetzt schlägt es 13 !!! Anglerverein saumies ausgetrickst !!!

    Hallo bitte helft mir, es geht um unser Verein !!!

    Lage:
    Ein Anglerverein A aus Sachsen-Anhalt (=e.V.) hat einen Teich in Sachsen gepachtet.
    Mitglied X des Anglervereins A gibt sich als Bevollmächtigter des Vereins A aus und geht zum Verpächter VP des Teiches. Mit der Bitte, den Pachtvertrag zu kündigen und für den Anglerverein B neu abzuschließen. Mitglied X sichert dem Verpächter VP zu , dass er im Auftrag des Anglervereins A kommt.
    Wissenswert ist weiterhin, dass Mitglied X sich mit anderen Personen außerhalb des Vereins A zusammengetan hat und für seinen neuen Verein B einen Landesfichereipachtvertrag mit dem Verpächter VP auf 10 Jahre geschlossen hat, ohne dass der Verein A bzw. der Vorstand des Vereins A darüber Bescheid wusste. Der Teich wurde also dem Verein A vom eigenen Mitglied X einfach vor den Augen weggerissen.
    Der Verpächter VP hatte natürlich von dieser Hinterlist keine Ahnung und hat sodann gleich diesen Vertrag auf 10 Jahre mit dem Verein B abgeschlossen.
    Ihr könnt euch vorstellen, wie sauer jetzt der Verein A ist – und das vor Weihnachten !
    Die Vielzahl der Vereinsmitglieder des Vereins A geben den Teich auf bzw. haben es schon, weil sie sich in diesem Paragraphendschungel nicht auskennen. Ein RA ist weiterhin auch nicht drin – bei vielen würde da die Vereinstätigkeit aufhören.
    Doch wie wollen nicht aufgeben und bitten um euere Hilfe !!!
    Als der Verpächter VP von der ganzen Sache erfahren hat, möchte er diesen 10-Jahres-Vertrag rückgängig machen. Aber wie ???
    Geht es hier um arglistige Täuschung oder Vertreter ohne Vertretungsmacht bei einem e.V.? Wer kennt sich da aus ???

    Um natürlich diesem Forum fair zu bleiben, bitte ich euch, eure Antworten hier vorzustellen und bitte gleichzeitig an meine E-Mail: a_ohser@web.de mit dem Betreff „Anglerverein“ zu mailen.
    Über den Ausgang dieser Streitigkeit wird berichtet.
    Vielen Dank für euere Mithilfe !!!

  • Hey Gast!
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  • Vortäuschen falscher Tatsachen? Amtsanmaßung?

    Ich bin kein Jurist, aber denke das ein Richter, wenn die Vorgänge so waren wie geschildert, eindeutig für euer Anliegen sprechen müsste.
    Wenn die Rechtslage vom Anwalt als eindeutig eingeschätzt wird, reicht vermutlich auch ein Schreiben seinerseits an die andere Partei, es sei denn diese sehen das ganz anders.

    Viel Glück beim streiten und viel Spaß beim angeln,

    Andreas

    If Adam and Eve were Chinese, we would still be in paradise because they would have ignored the apple and eaten the snake!

  • Harter Tobak. Die Sachlage scheint klar. Aber wie etwas scheint interessiert keinen. Um einen Anwalt wirst du nicht herumkommen. Warum sollte jemand auf dich hören, bloß weil du ihm mit Paragraphen drohst? Jedenfalls bei einem Anwalt anrufen, die Sache abklären, ein Vorabgespräch vereinbaren und es mit ihm durchgehen, da halten sich die Kosten auch noch in Grenzen. Danach kannst du den Ausgang ungefähr abschätzen, sollte sich der Anwalt extrem positiv äußern so brauchst du dir ja keine Gedanken machen, denn die Kosten tragen dann die Unterlgenen. Frag' am besten auch mal in einem reinen Juristenforum nach, die sind vom Background her mit mehr Kompetenzen ausgestattet.

    Gruß

    Markus

    P.S. Eine präzise Betreffzeile wäre schön ;)

    I don't always know what I'm talking about but I know I'm right!


    E-Mail: markus at study-board.com


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