Hallo,
stehe im Moment so richtig auf dem Schlauch und finde keinen richtigen Lösungsansatz für folgende Aufgabe, da diese im Heft neu ist.
Aufgabe:
Karl Ahrens e.K. hält seit 10 Jahren Anteile an der A-AG, die er für 100.000 e erworben und zutreffend als betriebliches Vermögen ausgewiesen hat. Weil die A-AG seit vier Jahren nur Verluste erwirtschaftet und Ahrens demzufolge keine Gewinne mehr erhalten hat, nahm er zum 31.12.X4 zutreffend in der Handels- und in der Steuerbilanz eine außerplanmäßige Abschreibung von 20.000 € vor.
Im September X5 machte der Alleingesellschafter der B-GmbH dem Ahrens das Angebot, die Anteile für 120.000 € zu übernehmen. Nach der rechtswirksamen Übertragung und Überweisung des Betrages buchte Ahrens: per Bank 120.000€ an Beteiligung 80.000€ und Privateinlage 40.000€
Den über den Buchwert hinausgehenden Betrag buchte Ahrens als Privateinlage, weil er der Ansicht war, dass er diesen Betrag nur wegen seiner guten persönlichen Beziehungen zum Alleingesellschafter der B-GmbH erhalten hat.
Die für die Übertragung der Beteiligung angefallenen Notarkosten, die Ahrens vertragsgemäß zu tragen hatte, wurden nach ihrer Bezahlung im September X5 wie folgt gebucht:
per Sonst. betriebl. Aufwand 1.200€ und Vorsteuer 228€ an Bank 1.448€
a) Beurteilen Sie den Sachverhalt gemäß den handelsrechtlichen Bestimmungen. Vorzunehmen sind ggf. erforderliche korrekturbuchungen im Jahr X5.
b) Nehmen Sie zur steuerrechtlichen Behandlung unter Hinweis auf die zutreffenden Bestimmungen. Im Unternehmen wird stets eine die Ertragssteuer minimierende Bilanzpolitik betrieben. Geben Sie auch die Höhe des ggf. zu führenden steuerlichen Rücklagenpostens und die Auswirkung auf den steuerlichen Gewinn des Jahres X5 an. (Maßnahmen des § 5 Abs. 1 Satz 2 EStG werden ergriffen)
Bin für jeden Lösungsansatz dankbar.