Einsendeaufgabe EURO FH Allgemeine BWL

  • Hallo zusammen,
    ich bin ganz neu hier... ich versuche jetzt schon seit zwei Tagen die folgende Aufgabe zu verstehen:

    a) 1. Berechnen Sie die Wirtschaftlichkeit mittels einer Gewinn- und Verlustrechnung zum 31.12.2010 auf Basis der für die Ermittlung des Betriebsergebnisses relevanten Ertrags- und Aufwandsarten.

    2.Welche Aufwandsart kann durch obige Bilanzposition(en) zusätzlich noch abgeleitet und errechnet werden? Berechnen Sie die Wirtschaftlichkeit erneut! Interpretieren Sie beide von Ihnen ermittelten Ergebnisse bzgl. der Wirtschaftlichkeit.


    Die folgenden Informationen sind dabei gegeben:

    2,0 Mio Anlagevermögen (0,5 Grundstücke, 1,5 BGA u. Maschinen)
    0,5 Mio Rohmaterial
    0,8 Mio Halbfertigware
    0,4 Mio Fertigprodukte
    0,85 Mio Forderungen gegeü. Kunden
    0,45 Mio Kasse/Bank
    0,3 Mio Wertpapiere

    0,5 Mio Gewinnrücklage
    0,9 Mio Rückstellungen
    3,95 Mio Verb. geg. Banken (2,95 langfr., 1,0 kurzfristig)

    BGA und Maschinen (1,5 Mio) werden auf 4 Jahre abgeschrieben (also 0,375 Mio im Jahr)

    2,0 Mio Umsätze
    0,5 Mio Personalkosten
    0,9 Materialkosten
    0,135 Forschung und Entwicklung
    0,1 Verwaltung
    0,1 Vertrieb

    (Wenn ich nun GuV berechne erhalte ich einen Verlust von -1,1 Mio)

    Die Wirtschaftlichkeit zu Aufgabe 1 berechne ich wie folgt:

    Umsatzerlöse
    durch

    Personalkosten+Materialk.+Abschreibungen+FuE+Verwaltungsk.+Vertriebsk.

    = 0,95

    Damit arbeitet das Unternehmen nicht Wirtschaftlich, da kleiner 1.


    Aber welche Aufwandsart (siehe Aufgabe 2) kann ich noch von den Bilanzpositionen ablesen? Selbst wenn ich noch weitere Aufwandsarten hätte, würde sich die Wirtschaftlichkeit so oder so nicht verbessern. Nur verschlechtern.

    Kann mir vielleicht jemand aus der Patsche helfen? :confused:

    Ich wäre dafür sehr, sehr dankbar!:winkewinke:

  • Hallo s*nova,

    zunächst finde ich es toll, dass Du unser Forum aufsuchst, um Deine Fragestellung zu platzieren. Vielen Dank für Dein Interesse.

    Zu 2.): Als möglichen weiteren (ertragswirksamen) Aufwand fällt mir anhand der eingestellten Bilanzdaten eine Wertberichtigung auf die Forderungen gegenüber den Kunden ein. Dafür sind in der Aufgabe aber keine Daten zu finden, also in welcher Höhe eine mögliche Wertberichtigung vorzunehmen ist. Dennoch meine ich, dass das der Überlegung keinen Abbruch tut. Eine Wertberichtigung wird ohnehin zunächst pauschal in der Bilanz gebildet. Dazu ist ein Buchungssatz zu bilden. Der Betrieb zieht dafür Erfahrungswerte aus dem Rechnungswesen heran, in der Regel geht man meines Wissens von einem Ausfallrisiko von 10 – 15 % aus, was aber von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich sein kann. Damit spiegelt die Wertberichtigung in erster Linie ein abstraktes Forderungsaufallrisiko gegenüber den Gesamtforderungen wider. Lässt sich die/eine Forderung später tatsächlich nicht in voller Höhe einziehen, erfolgt eine endgültige Abschreibung auf die Forderung durch einen weiteren Buchungssatz. Bei der Berechnung lässt die Euro-FH offensichtlich dem Bearbeiter die Freiheit, in welcher Höhe pauschal eine Wertberichtigung erfolgen soll.

    Die weitere Errechnung der Wirtschaftlichkeit überlasse ich Dir - vielleicht konnte ich Dir einen brauchbaren Denkanstoß liefern.

    Grüße
    Donald

    3 Mal editiert, zuletzt von Donald (14. August 2011 um 17:56) aus folgendem Grund: Berichtigung Tippfehler