PC-Betreuer SGD ESA DSS02

  • Hallo zusammen,

    Wer kann mir helfen beim Lernheft DSS02.
    Frage Nr. 15: Wie viele Datenschutzverletzungen erkennen Sie?
    Bezieht sich die Frage nur auf Frage 14, oder auch auf die Fragen 12. und 13?

    Frage Nr.17: In Ihrem Unternehmen sollen auf Wunsch des Personlleiters sowohl die Kfz-Marken, die Kennzeichen und die Halter der Fahrzeuge der Mitarbeiter, die in der Tiefgarage parken dürfen, erfasst und verarbeitet werden.

    a) Nach welcher Vorschrift ist grundsätzlich die Verarbeitung der Mitarbeiterdaten zulässig?
    b) Ist die Verarbeitung im Rahmen des Arbeitsvertrages erlaubt und zulässig?

    Im Gegenzug kann ich bei fast allen ESA zum Kurs helfen.

    Lieben Gruß
    Matildegard

  • Hi,

    zu 15 kann ich nihts beitragen, da ich das Heft nicht kenne

    17a)
    Schau Dir doch mal den § 35 DSG M-V an, der ist für Mitarbeiterdaten
    17 b)
    Neue Bestimmungen zum Arbeitnehmerdatenschutz ab 1. September 2009
    Der Gesetzgeber hat mit dem neuen § 32 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) eine besondere Bestimmung zur Erhebung,
    Verarbeitung und Nutzung von Beschäftigtendaten geschaffen, die auch Papierakten und handschriftliche Aufzeichnungen umfasst.

    Gruß
    hape

  • Hallo, HaPe
    danke für Deinen Tip. Ich hatte mich nochmal mit dem Lernheft befasst und die Antworten gefunden. Habe gestern die Benotung bekommen: 1. Trotzdem vielen Dank für Deine Bemühung.
    Gruß
    matildegard