Hallo,
bin mit der Esa STW07 soweit fertig. Jedoch bin ich mir bei folgenden Fall unsicher:
Fall3:
Die Bike & Co. GmbH aus Mainz verkauft zwei Mountain-Bikes an ein Ehepaar aus Nieder-Olm für insgesamt € 1.200,—. Da diese Räder in Mainz nicht vorrätig sind, müssen sie zunächst vom Hauptgeschäft in Wiesbaden besorgt werden, was am folgenden Tag erfolgt. Vereinbarungsgemäß bringt ein Angestellter der Mainzer Filiale am 10.02.2007 die Mountain-Bikes nach NiederOlm. Dort richtet er den Lenker, befestigt die Fußpedale, stellt den Sattel in der Höhe richtig ein und kontrolliert noch einmal alle Schrauben. Das Ehepaar bezahlt am 15.02.2007 per Online-Banking.
Die Umsatzart ist eine Lieferung § 3 Abs. 1 UStG.
Bei den Ort der Leistung bin ich da mir nicht so sicher. Ist es eine ruhende Lieferung, dann liegt der Ort in Nieder-Olm § 3 Abs. 7 UStG oder ist es eine warenbewegte Lieferung, dann ist der Ort Mainz § 3 Abs. 6 UStG.
Über eine schnelle Hilfe würde ich mich freuen.
Vielen Dank im Voraus.
LG Katika