Herstellkosten und Bilanzansatz

  • Hi,

    ich habe mir eine kleine Übungsaufgabe ohne Lösung und bräuchte jemanden der sich das kurz ansieht und mir sagt ob ich das korrekt ermittelt habe.

    Wenn ich folgende Werte, wie nehme ich diese in der Bilanz auf?

    Beispiel:

    Materialeinzelkosten 150.000
    Fertigungseinzelkosten 170.000
    Anteilige Materiallagerkosten 25.000
    Anteilige Afa der Lagerhalle 10.000
    Anteilige Kosten für den Lagerleiter /Energie und Heizung 50.000
    Verwaltungsgemeinkosten 9000
    Anteilige Forschungskosten 5000
    direkte/indirekte Vertriebskosten 8000
    Zinsen für kreditfinanzierte Materialkäufe: 5700

    Für Handelsrechtliche Untergrenze habe ich folgende Positionen einbezogen:

    Materialeinzelkosten 150.000
    + Fertigungseinzelkosten 170.000 +
    +Materialgemeinkosten (Anteilige Materiallagerkosten 25.000) + Anteilige Kosten für den (Lagerleiter /Energie und Heizung 50.000) AfA 10.000
    + fertigungsbezogene Abschreibungen 0

    = Untergrenze der Herstellkosten 405.000€

    Ich fummel den ganzen Tag an dem Ding rum stimmt dies soweit?


    Höchstgrenze der Herstellkosten gem. Handelsrecht:
    Untergrenze gem. handelsrecht: 405.000
    + Allgemeine Verwaltungskosten 9.000
    + Angemessene Sozialkosten 0
    + zurechenbare FK Kosten 5700
    = Obergrenze der Herstellkosten: 419.700€

    Ich hoffe dass das jetzt stimmt x.x
    Mich verwirrt es, das man z.B. die Personalkosten und Afa auch in anderen Posten berücksichtigen kann :/ Wieso ist das so blöd gemacht?

    3 Mal editiert, zuletzt von FirebirdCan2012 (25. Juli 2011 um 21:14)