Vorsteuerabzug ja oder nein

  • Komm nicht mehr weiter

    Bei einem innergemeinschaftlichen Erwerb:

    Wir, Unternehmer aus München wollen einen LKW aus Italien ( 10.000 € + 1.600 € Ust ) kaufen.
    Da wir nicht so viel Geld grad parat haben, tätigen wir eine Anzahlung 3.000 € per Banküberweisung ( ordnungsgemäße Rechnung liegt vor )
    Der LKW wird mit der Schlussrechnung 3 Wochen später übergeben und der Restbetrag von uns per Bank bezahlt.

    Meine Frage: Kann ich jetzt so buchen:

    geleistete Anzahlungen 3.000 €
    Vorsteuer aus ig.Erwerb 480 €
    an Bank 3.000 €
    an Umsatzst. a.ig.Erwerb 480 €

    oder muss ich diese Umsatzsteuer und Vorsteuer erst bei Vorliegen der Schlussrechnung buchen?

    Wenn der Unternehmer in Deutschland eingekauft hat, dann ( so hab ich es mir jedenfalls notiert ) kann er sich bei einer ordnungsgemäßen Rechnung auch bei der Anzahlung gleich Vorsteuer ziehen.
    Ich hoffe, das ich mich verständlich ausgedrückt hab. ;)

    :baby: 'sch gucke!

  • Hey Gast!
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  • Und man sollte natürlich, ohne mich jetzt in deinen konkreten Fall hineinzudenken, auch immer bedenken ob dein Unternehmen Soll- bzw. Istversteuerer ist, und wann die UVA's ausgeführt worden sein müssen. Ohne diese Angaben kann man eigentlich nicht genau sagen, zu welchem exaktem Datum die Rechung, die Bezahlung usw. gebucht werden.

    Gruß

    Markus

    I don't always know what I'm talking about but I know I'm right!


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  • Genaueres war nicht vorgegeben. Ob Ist,- oder Sollbesteuerer. UVA's denk ich zum Ende des Monats. ( 10. des nächsten )

    Ist das nicht eigentlich auch egal, wenn das innerhalb eines Monats bleiben würde ( Anzahlung+Restzahlung ) wann die Steuer darauf buchungstechnisch erfasst wird??

    :baby: 'sch gucke!

  • Rein technisch ist es natürlich vollkommen egal, wann du deine USt und VSt buchst, aber für die UVA ist es relevant, deshalb unterscheidet man ja auch u.a. in Sollversteuerer und Istversteuerer. Natürlich auch aus anderen Gründen. Und hier greift im Endeffekt auch deine Frage ein: Buch ich meine abzugsfähigen Steuern bei Entstehung oder bei Bezahlung (Unterschied Soll-Ist-Versteuerung). Hätte man diese Angabe, so wär die Sachlage eindeutiger, aber wenn alles innerhalb einer UVA Periode bleibt, was anzunehmen ist, so ist das natürlich vollkommen egal. Ohne mich jetzt so genau im UStG auszukennen denke ich schon das deine Lösung stimmt. Klingt ja plausibel.

    Gruß

    Markus

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  • Dann hoffe ich mal einfach, dass das so wie ích gedacht habe stimmt. Sonst bin ich morgen ein bisschen aufgeschmissen in der Arbeit.
    Ich hoffe nur das nicht so fiese Aufgaben dran kommen. Sonst krieg ich da wieder die Hälfte durcheinander....

    ?(

    :baby: 'sch gucke!