Hallo,
ein Einzelunternehmer tätigt eine Geschäftsreise und in der Buchführung taucht dann die (ordnungsgemäße) Hotelrechnung zum buchen auf. Übernachtung und Frühstück sind in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Die Kosten für die Übernachtung buche ich mit 7% Vorsteuerabzug auf Reisekosten Unternehmer, aber ich wie verbuche ich nun die Kosten für das Frühstück? Ist es richtig das es sich dabei um eine nicht abzugsfähige Betriebsausgabe lt. § 5 (4) Nr. 5 handelt? Kann ich dann die Vorsteuer für das Frühstück ganz normal ziehen, denn eine ordnungsgem. Rechnung liegt ja vor!?
Vielleicht könnt ihr mir ja helfen bei meinem Gedankengang....