Hallo, man kann doch die Fahrtkosten zu Ärzten, Krankenhäusern usw als außergewöhnliche Kosten in der ESt ansetzen oder?meine Frage ist nun, wie genau ich diese ansetze: Ich habe eine Aufstellung aller gefahrenen Kilometer mit der einfachen Entfernung. Die würde ich einfach zusammenzählen, dann mal 2 nehmen für die Hin-und Rückfahrt und das ganze mal 0,30€ nehmen? ist das so richtig? der Grad der Behinderung liegt bei 40%. Diese pauschale von 3000km kann ich doch erst bei einem Grad der Behinderung ab 70% ansetzen oder?
Danke im Voraus
Fahrtkosten als außergewöhnliche Belastungen
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Krine -
8. Juli 2011 um 18:04 -
Erledigt
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