Kurze Frage zu der Aufgabe 2 a) und b)
2) Ein Online-Händler sammelt die E-Mail-Adressen der Surfer, die auf seiner Website Informationsmaterialien bestellen, in einer Datenbank. Diese E-Mail-Adressen nutzt er, um diese Surfer später anzumailen.
a) Ist das zulässig und wenn ja, unter welchen Bedingungen?
b) An welche rechtlichen Rahmenbedingungen muss er sich halten?
Ist meine Vermutung richtig, dass
zu a) Der Betroffene muss vorher einwilligen und Werbe-Mails müssen schon vor dem öffnen als solche gekennzeichnet sein
zu b) An die Rahmenbedingungen des BSDG (Bundesdatenschutzgesetzt) und des TMG (Telemediengesetz)
Bin ich in der Annahme richtig oder liege ich hier komplett falsch?