1. Hallo liebe Community,
die Fragestellung lautet:
Das Büro einer mittleren Firma zieht im Oktober 2004 in kleinere Räume um. Sie werden beauftragt, die vorhandenen Schriftstücke der letzten Jahrzehnte daraufhin durchzusehen, ob sie mit umgezogen werden müssen oder vernichtet werden dürfen. Prüfen Sie, ob für das genannte Schriftgut eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist besteht und wenn ja, wie lange. Eine betriebliche Regelung, die über die gesetzlichen Fristen hinausgehen, gibt es nicht. Danach entscheiden Sie, ob die Schriftstücke mit in die neuen Räume genommen werden oder nicht.
a) a)Eröffnungsbilanz 1993
b) b)Bestellkopien von Juni 2000
c) c) Durchschläge eigener Anfragen ohne Angebotsfolge von März 2004
d) d) Auftragsbestätigungen aus dem Jahre 1997
e) e)Messeunterlagen und Berichte, Herbst 2002
f) f) Lieferscheine von August 2001
g) g) Geschäftsbericht von 1999
h) h) Werbeprospekte, Frühjahr 2004
i) i)Inventurverzeichnis 1990
j) j) Jahresabschluss vom 31.12.1995