KOR01 Aufgabe 9

  • 1. Hallo liebe Community,


    die Fragestellung lautet:



    Das Büro einer mittleren Firma zieht im Oktober 2004 in kleinere Räume um. Sie werden beauftragt, die vorhandenen Schriftstücke der letzten Jahrzehnte daraufhin durchzusehen, ob sie mit umgezogen werden müssen oder vernichtet werden dürfen. Prüfen Sie, ob für das genannte Schriftgut eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist besteht und wenn ja, wie lange. Eine betriebliche Regelung, die über die gesetzlichen Fristen hinausgehen, gibt es nicht. Danach entscheiden Sie, ob die Schriftstücke mit in die neuen Räume genommen werden oder nicht.

    a) a)Eröffnungsbilanz 1993
    b) b)Bestellkopien von Juni 2000
    c) c) Durchschläge eigener Anfragen ohne Angebotsfolge von März 2004
    d) d) Auftragsbestätigungen aus dem Jahre 1997
    e) e)Messeunterlagen und Berichte, Herbst 2002
    f) f) Lieferscheine von August 2001
    g) g) Geschäftsbericht von 1999
    h) h) Werbeprospekte, Frühjahr 2004
    i) i)Inventurverzeichnis 1990
    j) j) Jahresabschluss vom 31.12.1995

    Liebe Grüße
    Benji

  • Hallo,

    bis jetzt hab ich:

    a) 10 Jahre - Betriebl. Regelung 20 Jahre
    b) 6 Jahre
    c) Betriebl. Regelung 2 Jahre
    g) solange gültig
    i) 10 Jahre
    j) 10 Jahre - Betriebl. Regelung 20 Jahre

    Wenn ich jetzt von dem Jahr 2011 aus gehe, behalte ich bis jetzt a; g & j. Den Rest kann ich vernichten.

    Hoffe in die richtige Richtung zu denken, bei den anderen hab ich noch nichts.

    Danke.

    Liebe Grüße
    Benji

  • Hi,
    vielleicht hilft es:
    Sechs Jahre
    empfangene Handelsbriefe, Wiedergaben (Kopien, Durchschriften) abgesandter Handelsbriefe, Geschäftspapiere und sonstige Unterlagen mit kaufmännischer und steuerlicher Bedeutung. Alles, was zu Streitigkeiten führen könnte, wird sechs Jahre aufbewahrt
    Zehn Jahre
    Jahresabschlüsse, Inventare, Handelsbücher, Rechnungen, Urkunden, Hypotheken. Alles, was gebucht wird, wird zehn Jahre aufbewahrt
    Auf Dauer
    Gerichtsurteile und Baupläne

    Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem das Dokument erstellt worden ist und endet am letzten Tag des Schlussjahres

    Im Handelsgesetzbuch (§ 238 HGB und § 257 HGB) und in der Abgabenordnung (§ 147AO) kannst Du die Dauer überprüfen

    Gruß
    Hape

  • Hi Benji, ich denke deine Aussagen sind ok. Die Aufgabe will doch aber sicher, dass du die Belege zum Jahr 2004 (Umzug) prüfst.
    Da wäre aber f wohl auch noch aufzuheben.
    Gruß Dörte

    :hae: