Ich habe eine Frage bezüglich der Fussnoten bei juristischen Arbeiten.Wann kommt bei einem Gerichtsurteil ein "vgl." davor? Also was wäre der Unterschied zwischen
1. vgl. BAG NZA 1990, 434. 2. BAG NZA 1990, 434.
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Ein Vgl. kommt mE dann davor, wenn du eine ähnliche Entscheidung zitierst. Anders bei Entscheidungen, die direkt themenbezogen sind. Da lässt du das Vgl. weg! 100%ig sicher bin ich mir aber nicht. Aber ich hab es bisher immer so gemacht und das wurde mir wirklich noch nie angekreidet!