Hi,
ich hab eine Problem mit den Werbungskosten. Es heißt ja, dass das alle Aufwendungen, die dem Erbwerb, der Sicherung und der Erhaltung von Einnahmen dienen. Im Ganzen Text steht nun aber nicht genau, ob sich das nur auf die Anstellung bezieht oder allgemeint.
Fahrtkosten darf ich absetzen, weil sie zu den Werbungskosten zählen (Anstellung).
Wie ist das bei Eigentumswohnungen speziell bei der Absetzung und den Zinsen. Darf das nun angesetzt werden oder nicht. Das dient zwar der Sicherung von Einnahmen, aber nicht im Arbeitsverhältnis. Das versteh ich leider überhaupt nicht. :smash:
Ich hoffe mir kann das jemand beantworten.
Danke
myladykarina