Studentische Aushilfe und Minijob

  • Hallo erstmal!

    Ich bin 29 und wohne in Bonn. Seit einem Jahr bin ich mit der Uni fertig und nun zum Promotionsstudium eingeschrieben. Da ich natürlich finanziell nur schwer über die Runden komme, arbeite ich momentan auf 2 Stellen.
    Einmal auf 80 Std. (10,36€/Std) und einmal noch einen Minijob. Nun ist meine Frage, wie ich möglichst viel Netto aus den beiden Jobs rausbekommen kann, da ich nun auch anfangen muss, meinen Studi-Kredit zu tilgen, was monatlich 160,- ausmacht.
    Kann ich einen Freibetrag eintragen lassen? Oder kann ich als studentische Aushilfe angemeldet sein?
    Da ich über 26 Jahre bin, zahle ich schon längst meine Krankenkasse selber.

    Ich hoffe, ihr habt eine schlaue Idee!

    Beste Grüße aus Bonn

  • Hey Gast!
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  • wenn du student bist darfst du nicht mehr als 20h/woche arbeiten. das hat mit der krankenkasse nix zu tun, die zahlst du ja eh schon selbst. aber sonst fallen sozialversicherungssteuern an, die sehr hoch sind. ich weiß abe rnicht genau wie die beschränkung bei einer promotion ist. ich würde mal auf dem finanzamt nachfragen.

  • du gibst den job, bei dem du weniger verdient mit steuerklasse 6 an (da mehr steuern abgezogen werden) und wenn du als student eingschrieben bist (auch bei promotion) bekommst du am ende, wenn du eine steuererklärung machst, auch von der SK 6 das geld zurück, wenn du unter dem gesamtlimit von 8700 (???) euro bleibst.

  • Also prinzipiell kann man auch als studentische Hilfskraft wunderbar einen 450€-Job haben - außer die Uni wäre auch schon dein erster Arbeitgeber, aber dann musst du keine zweite Lohnsteuerkarte beantragen (hat eine frühere Kollegin von mir praktiziert).
    Im 450€-Job zahlst du selbst keine Abgaben, das zahlt alles dein Arbeitgeber. Kredit für Studenten sind auch eine Möglichkeit, über die man denken soll. Es gibt Studienkredite, deren Rückzahlung für zwei Jahre ausgesetzt und zinsfrei ist. beim Bafögamt kannst du dir die Anträge dafür besorgen.
    Bei welcher Bank das ist, weiß ich nicht.