hier ist meine Lösung zu der Aufgabe kann mir jemand sagen ob diese richtig ist?
Aufgabe:
Im Kalenderjahr 2009 erfolgt eine Gewinnausschüttung der GmbH an den Gesellschafter KA in Höhe von 60.000€. KA hat außerdem noch einen Bruttoarbeitslohn in Höhe von 80.000,- und bezieht noch aus einer Festgeldanlage 10.000,- Zinsen.
Die bei KA abzugsfähigen Altersvorgesaufwendungen betragen 6.000,-, die abzugsfähigen sonstigen Vorsorgeaufwendungen 1.200€.
Wie hoch ist die Einkommenssteuer beim ledigen KA. persönlicher Steuersatz 35%(Grundfreibetrag wird nicht abgezogen) Vorsorgepauschale ist nicht zu berechnen.
Lösung
hier is meine Lösung zu 4b. kann mir einer sagen ob ich so recht habe?
Summe der Einkünfte
Bruttolohn 80.000,- davon 50% 40.000,-
- Sparfreibetrag 750,-
- Werbungskostenpauschbetrag § 9a Nr. 2 51,-
Zu versteuernde Einkünfte 39.199,-
- sonderausgaben Pauschbetrag § 10c 36,-
Zu versteuerndes Einkommen 39.163,-
* persönli. Steuersatz 35% 13.707,05€
Zu entrichtene Einkommenssteuer 13.707,04€.
Kapitalertragssteuer = Die Kapitalertragsteuer ist eine bes. Erhebungsform der Einkommensteuer. Ab 2009 gilt mit dem Einbehalt der Kapitalertragsteuer die Einkommensteuer als abgegolten (§ 43 V S. 1 EStG), sofern nicht der bes. Steuersatz nach § 32d II greift oder die Einkünfte einer anderen Einkunftsart zugerechnet werden (§ 43 V S. 2 EStG), d.h. die Kapitaleinkünfte müssen nicht erklärt werden (vgl. auch Abgeltungsteuer).