Hallo,
ich hoffe jemand kann mir hier weiterhelfen. Ein Unternehmen fertigt 3 Produkte (A, B und C) auf einer Universalmaschine. Produkt C wird nun nicht mehr selbst produziert, sondern per Fremdfertigung bezogen. Wie verhält sich das nun mit den Fixen Kosten der Abschreibung für die Maschine und der Abschreibung des Gebäudes.
Die Abschreibung der Maschine kann ich dann nur noch auf die Produkte A und B umlegen (in diesem Fall nach Maschinenbeanspruchung). Was aber ist mit der Gebäudeabschreibung (in diesem Fall nach Umsatz geschlüsselt)?
Danke für Tipps.
Susi :confused:
Abschreibung bei Fremdfertigung
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Susi74 -
26. Mai 2011 um 11:18 -
Erledigt
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Ich würde die Gebäudeabschreibung auf alle Produkte umlegen, wenn das so angegeben ist (das gekaufte Produkt muss ja auch gelagert werden!). Ob diese Angaben jedoch auch der Realität entsprechen, steht auf einem anderen Blatt.
Gruß Dörte -
Hallo Doerte,
Danke für Dein Feedback. So hatte ich das zunächst auch gemacht, denn zu den Gebäudeabschreibungen wurden keine Angaben in der Aufgabenstellung gemacht. Aber die Lösung scheint laut Mitstudenten nicht richtig zu sein. Muss man bei einer Segmentrechnung nach Vollkostenlogik noch etwas beachten? Die Darstellung soll sich an der Prozesskostenrechnung orientieren. Daher habe ich Maschinenabschreibung auch per Beanspruchung angesetzt (bei Handelsware wird Maschine nicht belastet und die anderen Produkte müssen die Kosten tragen). Der Fernlehrer hat mir nur geantwortet, dass ich dass mit der Gebäudeabschreibung selbst entscheiden müsse.
Danke
Susi