Aufgabe: Der Steuerpflichtige A bezieht seit 01.08.2008 eine monatliche Altersrente von 900€ aus der Rentenversicherung. Zum 01.07.09 erfolgte eine Rentenanpassung um 100€. zum 01.07.10 erfolgte wieder eine Rentenanpassung auf 1100€.
Berechnen Sie die sonstigen Einkünfte nach § 22 EStG von 2008 - 2010
Meine Lösung:
2008
Rente 2008 (= 5 Monate je 900€) 4.500,-€
Besteuerungsanteil = 56% von 4.500,-€ 2.520,-€
Abzgl. WK-Pauschbetrag na § 9a Nr. 3 EStG 102,-€
= Einkünfte 2008 2.418,-€
2009
Rente 2009 (=65 Monate je 900€+6 Mon. Ja 1.000,-€) 11.400,-€
Besteuerungsanteil = 56% von 11.400,-€ 6.384,-€
Abzgl. WK-Pauschbetrag na § 9a Nr. 3 EStG 102,-€
= Einkünfte 2009 6.282,-€
2010
Rente 2010 (= 6 Mon. je 1.000,-€+6 Mon. Je 1.100,-€) 12.600,-€
Besteuerungsanteil = 56% von 12.600,-€ 7.056,-€
Abzgl. WK-Pauschbetrag na § 9a Nr. 3 EStG 102,-€
= Einkünfte 2010 6.954,-€
Weiß nich ob das so richtig is hoffe mir kann einer helfen
STW01N Aufgabe 7 Lösungsansatz bitte um Hilfe!!
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cybersun -
20. Mai 2011 um 08:53 -
Erledigt
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Hallihallo,
ich denke einmal das kommt jetzt zu spät, aber anworten möchte ich trotzdem noch.
Also ich denke, das ist alles so richtig. habe das Selbe herausgerechnet.
MfG
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Hallo alle zusammen, ich sitze gerade an der selben Aufgabe und ich habe es folgendermaßen ausgerechnet:
Kalenderjahr 2008
Rente 2008 (= 5 Monate a` 900,00€) 4.500,00€
Besteuerungsanteil = 56% von 4.500,00€ 2.520,00€
Steuerpflichtiger Teil/Rente 2.520,00€
Steuerfreier Teil/Rente 1.980,00€
Kalenderjahr 2009
Rente 2009 (= 6 Monate a´ 900,00€ + 6 Monate a´ 1.000,00€) 11.400,00€
Besteuerungsanteil = 56% von 11.400,00€ 6.384,00€
Steuerpflichtiger Teil/Rente 6.384,00€
Steuerfreier Teil/Rente 5.016,00€
Kalenderjahr 2010
Rente 2010 (= 6 Monate a´ 1.000,00€ + 6 Monate a´ 1.100,00€) 12.600,00€
Besteuerungsanteil = 56% von 12.600,00€ 7.056,00€
Steuerpflichtiger Teil/Rente 7.056,00€
Steuerfreier Teil/Rente 5.544,00€
Es ist außerdem möglich ohne Einzelnachweis von Werbungskosten ein Werbungskosten-Pauschalbetrag in Höhe von 102,00€ (§ 9 a Nr. 3 EStG) abzuziehen, wenn keine höheren Werbungskosten nachgewiesen werden.Kann ich das so stehen lassen oder sollte ich die einzelnen Kalenderjahre mit den 102,00 WK-Pauschalbetrag berechnen? Wenn ja, von was ziehe ich die 102,00 ab??
Währe sooo dankbar über eine AntwortLG