Hallo
ich brauche dringend Hilfe,
und zwar:
ein Krankenhaus hat in Eigenregie eine Tiefgarage erweitert.
Dies wurde in Eigenleistung gemacht (32000 Euro Personalkosten) und man hat von einem Baustoffhändler dafür Material (150000 Euro) angefordert. Der Parkplatz hat bis jetzt immer jährlich 150000 Euro Parkgebühren eingenommen, kann aber dann ab dem Folgejahr 1/3 mehr einnehmen.
Nun meine Frage, Darf man am Ende des Jahres die Materialkosten vom Gewinn abziehen oder nicht, da es selbst erstelltes anlagegut darstellt und damit keine Gewinnschmälerung??? Und wie verhält es sich mit den Personalkosten für diese Erweiterung der Tiefgarage??? Darf man den Betrag Ende des Jahres vom Gewinn abziehen oder nicht???
Vielen Dank im Voraus