Selbst erstelltes anlagegut

  • Hallo :)

    ich brauche dringend Hilfe,

    und zwar:
    ein Krankenhaus hat in Eigenregie eine Tiefgarage erweitert.
    Dies wurde in Eigenleistung gemacht (32000 Euro Personalkosten) und man hat von einem Baustoffhändler dafür Material (150000 Euro) angefordert. Der Parkplatz hat bis jetzt immer jährlich 150000 Euro Parkgebühren eingenommen, kann aber dann ab dem Folgejahr 1/3 mehr einnehmen.
    Nun meine Frage, Darf man am Ende des Jahres die Materialkosten vom Gewinn abziehen oder nicht, da es selbst erstelltes anlagegut darstellt und damit keine Gewinnschmälerung??? Und wie verhält es sich mit den Personalkosten für diese Erweiterung der Tiefgarage??? Darf man den Betrag Ende des Jahres vom Gewinn abziehen oder nicht???
    Vielen Dank im Voraus :)

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  • Ich würdes das so beantworten:
    Bei den Baumaßnahmen handelt es sich um die Erweiterung der Tiefgarage (kein Erhaltungsaufwand). Dadurch wird ein neues Wirtschaftsgut hergestellt. Dieses ist zu bilanzieren.
    Die Kosten für das Personal und das Material werden zunächst im Aufwand erfasst.
    Anschließend muss das neue Wirtschaftsgut - die erweiterte Tiefgarage - aktiviert werden. In diesem Fall käme wahrscheinlich auch eine Zuschreibung beim vorhandenen Wirtschaftsgut Tiefgarage in Frage.
    Die Bewertung des neuen Wirtschaftsgutes erfolgt mit den Herstellungskosten - das sind hier Material- und Personalkosten.
    Damit die Kosten nicht doppelt in der GuV erfasst werden (einmal als vorher gebuchter Aufwand und einmal über die Aktivierung) erfolgt nun eine Buchung "Anlagevermögen an Andere aktivierte Eigenleistungen".
    So werden die zuvor erfassten Kosten sozusagen wieder "neutralisiert", da sie ja dann als jährliche Abschreibungen des Anlagevermögens anfallen.
    LG, Luckygirl