• Hallo liebe Leser,

    kann da mal bitte jemand drüber schauen ob so ok??

    Frage war: Welche vier Gründe sprechen dafür, dass Einkäufer in diesen fünf Fällen über Auftragsbestätigungen verfügen sollten?

    Fall 1: wenn die Bestellung ohne vorheriges Angebot gemacht wurde,
    Fall 2: wenn die Bestellung vom Angebot abweicht,
    Fall 3: wenn das Angebot freibleibend war,
    Fall 4: wenn der Auftrag erst später ausgeführt wird,
    Fall 5: wenn die Bestellung fernmündlich aufgegeben wurde.

    Meine Antworten:
    Im ersten Fall kann der Einkäufer anhand seiner Bestellung die an Ihn übersendete Auftragsbestätigung auf seine Richtigkeit prüfen.

    In Fall 2 handelt es sich um eine Bestellung die vom Angebot abweicht. Diese Abweichung ist dann in der Auftragsbestätigung berücksichtigt, und zu kontrollieren.

    In Fall drei war das Angebot freibleibend. Ist diese Angebot nun in eine Auftragsbestätigung umgewandelt worden, ist der Lieferant an die Preise gebunden.

    In Fall vier ist es wichtig über eine Auftragsbestätigung zu verfügen, damit ich per Fax oder E-Mail über den aktuellen Status bzw. Lieferzeiten der Beschaffungsartikel informiert bin.

    In Fall fünf ist es für den Einkäufer wichtig über eine Auftragsbestätigung zu verfügen, weil die Bestellung fernmündlich aufgegeben worden ist. Würde nun die Lieferung Fehler in Menge und Art beinhalten könnte ich dies nicht widerlegen. Ich kann in diesem Fall nichts beweisen was ich tatsächlich bestellt habe.

    Vielen Dank.

    Gruß Christian

  • Hey Gast!
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