• Hallo Liebe Leser,

    ich habe da mal eine Frage zum Studienheft EIKA02.

    Die Frage lautet: Aus welchen ( mindestens vier ) Gruenden ist es notwendig, detaillierte Spezifikationen fuer Gueter zu erstellen, fuer die Sie Angebote einholen wollen?

    Es fallen mir leider nur 2 Gruende ein:

    1: Nur so kann der optimale Lieferant gefunden werden.
    2: Eine Abweichung von der Spezifikation stellt einen Sachmangel dar und löst Gewährleistungsansprüche aus.

    Kann mir bitte noch jemand 2 weitere Gruende nennen?

    Vielen Dank.

  • Hallo Christian,

    Deine Nummer 2. ist inhaltlich teilweise falsch. Für die Frage, ob ein Sachmangel vorliegt, ist nicht die unternehmensinterne "Spezifikation" als solche brauchbar. Meßlatte ist das, was im Kaufvertrag vereinbart wird, und wenn es keine ausdrückliche Vereinbarung von Sacheigenschaften gibt, springt § 434 BGB ein und bringt Gründe für einen Sachmangel. Natürlich ist es für die Mitarbeiter im Einkauf leichter, wasserdichte Verträge abzuschließen, wenn ihnen die notwendigen Produkteigenschaften bekannt sind.

    Die unternehmensinterne Spezifikation kann natürlich als eine Weisung der Führungskräfte an die Sachbearbeiter im Einkauf angesehen werden. Dann ist es eindeutig, ob der Mitarbeiter im Einkauf seinen Pflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

    Als möglicher Grund 3. fällt mir ein: Nur durch eine unternehmensinterne Spezifikation wissen die Mitarbeiter überhaupt erst, was sie einkaufen sollen und können im Rahmen der Angebotssondierung Produkte miteinander vergleichen.

    Als Grund 4. fällt mir ein: Wenn die Materialwirtschaft mitunter vom Einkauf vorgenommen wird, kann anhand der Produkteigenschaften aus der Spezifikation Lagerraum verplant werden.

    Grüße
    Donald