REK01 und REK02

  • Hallo. Ich bin mitten im Fernstudium zum Buchhalter und nun schwanger. Mit einem Kleinkind und Dauermüde komme ich momentan absolut nicht dazu, noch zu lernen und die ESAs zu beenden. Grade hänge ich am REK01 und wäre dankbar, wenn mir jemand die Lösung von AUfgabe 1, 5-8 schicken könnte. Ich habe den Lernheftcode REK01-XX3-K22.
    :aechtz:

  • Hey Gast!
    Hast Du eine Frage, die Du gerne beantwortet haben möchtet? Klickt auf den folgenden Link und Du wirst die Antwort finden:

    Hier findest Du die Antworten

    Egal, ob es sich um eine Frage zu einem bestimmten Thema in eurem Studium oder um allgemeine Ratschläge handelt - wir haben die Antworten, die ihr sucht. Also zögert nicht und klickt auf den Link! Wir freuen uns darauf, euch zu helfen.

  • Hallo Schnattinka,

    muss dir leider sagen, dass du da auf taube Ohren stößt! Und letzten Endes ist das auch nicht Sinn und Zweck der Sache...
    Habe selbst zwei Kinder, gehe arbeiten und lerne sobald ich mal ein wenig Zeit habe.

    Deswegen: Kopf hoch und weiter!

    Viel Glück

  • Danke für deine Ermutigung. Ich habe die genannten Aufgaben auch schon geschafft und quäle mich nun durch den Rest des Studiums. Bis SEptember muss ich fertig sein und ich liege noch gut im Zeitplan...

  • hallo,
    kann ich mich bei diesem thema miteinschalten?
    geht um die einsendeaufgaben rek01, um zwar darum, ob ich da was richtig verstehe:
    in der aufgabenstellung Nr.1) stellt sich mir die Frage, ob ein Minderjähriger, dem seine Eltern " erlaubt" haben eine Arbeit aufzunehmen, nun AUCH Ratengeschäfte tätigen kann, oder geht dies IMMER noch NICHT, weil er immerhin minderjährig ist und ihm durch ein Ratengeschäft weiterhin ein rechtl. Nachteil entsteht...? Kann das aus dem Lernheft nicht gescheit deuten...

    Dann bei Aufgabenstellung Nr.5):
    lt. wikipedia ist derjenige, der den Kfz- Brief besitzt NICHT auch zwangsweise der Eigentümer.... habe ich das richtig verstanden? Bin schon ganz wirr.. die Paragraphen sind ja eigentlich eindeutig... aber ich habe das Gefühl, ich könnte da reindeuten, WAS ich will... ..Hilfe...
    Kann mich jemand zu den beiden Aufgabenstellungen aufklären? :(
    Vielen lieben Dank vorab!

  • Hallo SGDlerin,

    Ein kurzer Tip zu Nummer 1:. Arbeitsvertrag, Mietvertrag und Ratenkaufvertrag zustimmungsbedürftig nach 107, 108 BGB!

    Bei Aufgabe Nummer 5 müsste man sehen, wie deine Aufgabenstellung ist. Bei mir war es ein Paar, was sich getrennt hat. Der "beleidigte" Partner hat das Auto einfach verkauft, war aber auch im KfZ Brief mit eingetragen.
    Die Frage war, ob ein Verkauf des Autos rechtens war. Ich habe geantwortet: Der Kaufvertrag ist gültig, da F sowohl den Kfz-Brief besitzt und in diesem auch eingetragen ist. Leider kam bei der Bewertung meiner Arbeit nur ein "Rechtsmangel?" zurück....

    Hoffe dir trotzdem ein wenig geholfen zu haben :D

    LG und gutes Gelingen
    Daina

  • hallo, erst mal vielen lieben dank für die antwort!
    aber irgendwie schnall ichs immer noch nicht: die §§ 107+ 108 BGB hab ich durchgelesen, aber bei mir hängts an dem folgenden gedanken:
    wenn ein minderjähriger von seinen gesetzl. vertretern die aufnahme einer arbeit erlaubt bekommt, dann ist er doch nur in bezug auf diese arbeitsstelle vollgeschäftsfähig ( § 113), oder? also " nur" weil er geld verdient darf er doch immer noch nicht ratengeschäfte tätigen... hab ich das so richtig kapiert? hoffe, ich drücke mich nicht zu kompliziert aus und man kann verstehen... was ich halt nicht verstehe :aechtz:... hilfe.. hab irgendwie nen walfisch auf der leitung...

    aber: noch mal vielen dank, auch für das gelingen... mal schauen, ob und wie mich recht am ende noch reinreißt...

  • Hab da auch ein bisschen gehapert... Aber dein Ansatz ist richtig. Er darf die Ratengeschäfte nur mit der Zustimmung seiner Eltern bzw. eines Vormundes abschliesen. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. [FONT=&quot]Durch die Aufnahme einer Arbeit erwirtschaftet Adolf zwar sein eigenes Geld, mit dem er kaufen kann was er möchte (§110 BGB), jedoch kann Adolf die Möbel nicht auf Raten kaufen, da es ihm einen Nachteil bringt (Arbeitsheft Seite 55). [/FONT]

    Irgendwann zieht der Walfisch weiter :D

  • oh juhu! dann lag ich ja tatsächlich richtig!!! vielen, vielen dank! nu kann ich endlich richtig ans werk gehen *endlich!!*
    dacht schon, ich muss am rädchen drehen :)!

    merci und danke für den guten zuspruch*
    dann mal frisch ans werk!

    lg
    nina*

  • Hallo ihr Lieben,

    ich bin es mal wieder. :) Momentan sitze ich am Heft REK 02 und komme einfach nicht weiter. Recht ist ja mal absolut nicht mein Thema. Leider! :(
    Vielleicht kann mir ja jemand hier helfen??? *lieb gefragt*

    Die Aufgaben habe ich mal zusammengestellt:

    1.) Philipp de Reiss ist selbstständiger Vertreter für Kosmetika und Köperpflegemittel. Bei deinen Kundenbesuchen lernt er die Tochter Patrizia der gut gehenden „Parfümserie Siegfried Schön“ kennen und lieben. Die beiden heiraten und übernehmen das Geschäft der Eltern der Frau Patrizia de Reiss, geb. Schön.

    • Welche Firmierung kann die neue Einzelunternehmung haben? (Nennen Sie mehrere Möglichkeiten unter Angabe der Paragrafen!)
    • Nehmen wir an, Philipp und Patrizia haben Gütertrennung vereinbart. Sie wollen danach ihr Geschäft als OHG führen. Können sie das Einzelunternehmen gründen?
    • Anlässlich der erfolgreichen Umgründung zur OHG wird auch die Geschäftsgrundlage insofern erweitert, als Philipp de Reiss seine ehemaligen Vertretungen „aktiviert“ und mit einbringt; Patrizia de Reiss bringt das Geschäft ihrer Eltern mit ein.

      • Sind diese „Kapitaleinlagen“ in Ordnung?
      • Können beide Geschäfte überhaupt zu einer OHG zusammengefasst werden?
    • Für die Bearbeitung der Vertretungen wird ein Prokurist bestellt. Prüfen Sie, ob die Prokura auf diesen Zweig des Unternehmens beschränkt werden kann.
    • Anlässlich der Hochzeit kreiert Philipp de Reiss ein neues Parfume, das er seiner Frau zuliebe „Patricia“ nennt und in einem besonders schön gestalteten Flakon verkaufen will. Wie kann er dich von Nachahmung schützen?


    2.) Klaus Raffke gewinnt im Lotto einen größeren Betrag. Er will dieses Geld gewinnbringend anlegen. Für ihn ergeben sich bei der Anlage des Geldes gewisse Probleme und Sie sollen ihm bei der Lösung dieser Probleme helfen!

    • Welche Wertpapiere schlagen Sie vor, wenn Herr Raffke Zinsen erzielen möchten?
    • Wie kommt Herr Raffke an diese Papiere?
    • Wie kann Herr Raffke die Papiere sicher und ohne viel Arbeit aufbewahren?


    3.) Klaus Raffke übergibt an einen Lieferanten aufgrund einer Warenlieferung einen Scheck in Höhe von 4.000,00 Euro. Bei Untersuchung der Ware (§ 377 HGB) stellt er fest, dass die Ware mangelhaft ist. Raffke ruft deshalb seine Bank an und sperrt den Scheck, d.h. verweigert der Bank die Auszahlung.
    Die Kalenderdaten lauten:
    Ausstellung des Schecks am: 05.07.20..
    Telefonische Sperre des Schecks am 07.07.20..
    Einlösung / Nichteinlösung des Schecks 12.07.20..

    • Die Bank löst trotz der Sperrung den vorgelegten Scheck ein und belastet das Konto von Herrn Raffke mit dem Scheckbetrag. Welche Rechte hat Herr Raffke?
    • Obgleich die Schecksperre nicht wirksam war, hat die Bank sie beachtet und die Einlösung des Schecks am 12.7. verweigert. Welche Rechte stehen dem Warenlieferanten aus dem Scheck zu?


    4.) Onkel Petermann, Mitinhaber der Firma „Nordland-Schneeketten KG“, kauft für sein Arbeitszimmer einen Schreibtisch, den er mit Wechsel bezahlt.

    • Handelt es sich um ein Handelsgeschäft?
    • Ihr Onkel unterschreibt als Bezogener den Wechsel im Büro mit dem Stempel der Firma und seiner Unterschrift.

      • Ist der Wechsel gültig?
      • Welche Wirkung hat seine Unterschrift?


    5.) Herr Starkowsky ist Mehrheitsaktionär der „Eisengießer AG“.

    • Herr Starkowsky kauft alle Aktien auf und wird somit „Alleininhaber“. Ist die AG untergegangen?
    • Da er als Aktionär zu wenig Einfluss auf „sein Unternehmen“ hat, erwägt er eine Umgründung.


    Was schlagen Sie vor, wenn zu berücksichtigen ist, dass er seine Haftung nicht erhöhen will?

    • Herr Starkowsky will in der Firmierung zum Ausdruck bringen, dass er der starke Mann ist. Im vorstehend geschilderten Fall a) nennt er deshalb das Unternehmen nach dem Erwerb der Aktien „F. Stark. – Eisengießerei AG“. Wird die Firma eingetragen?
    • Herr Starkowsky ist auch Mitglied der „Volksbank eG“.


    Was muss geschehen, wenn er auch dort zum „Alleininhaber“ werden will?

    6.) Ein Speditionsbetrieb in Zeppelinheim (Hessen), in der Nähe des Flughafens, hat seit einiger Zeit zur besseren Auslastung seiner Lastzüge und vor allem um den Betrieb zu retten, der sich wegen schlechten Geschäftsganges und ruinöser Preisunterbietung durch die Mitbewerber gerade noch so „über Wasser“ halten kann, Nachtschicht für die Fahrer angeordnet. Es passiert also recht häufig, dass nachts Lastzüge geräuschvoll ankommen, ent- und beladen werdenund auch wieder lautstark abfahren. Der Betrieb grenzt unmittelbar an ein nobles Wohngebiet. Was können die Nachbarn dagegen unternehmen, wenn sie ihre Nachtruhe wiederhergestellt wissen wollen?

    Falls jemand Lust und Zeit hat und vor allem mehr Ahnung als ich :-D, dann kann man sich ja mal unter
    chica_bonita148@yahoo.de bei mir melden. Ich habe auch schon eine Antworten vorbereitet, ob´s richtig ist… keine Ahnung.

    LG
    Danichen

  • Hallo Daninchen,
    nach dem study- board ne Weile nicht funktioniert hat, hab ich dir mal ne Nachricht geschickt- falls die "nicht" angekommen sein sollte, meld dich mal, ne. Bin leider, leider immer noch nicht weitergekommen. Habe mittlerweile für REK02 auch den Arbeitseifer und Ergeiz verloren, muss ich zugeben. Generell hängts zur Zeit..

    Jemand hier, der zufällig auch ein riesengroßes Motivationsloch durchlebt..? :( Mag nicht mehr.. ..

  • Hallo, hier einige Tipps zu REK02:

    1.1 Firmierung = Firmennamen! Beispiele nach 18 ff HGB bilden!

    1.2 Das Einzelunternehmen kann in eine OHG umgewandelt werden. Die offene Handelsgesellschaft (OHG) ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Gesellschaftern die einen Zweck verfolgen, Betrieb einer gemeinschaftlichen Firma. Im Fall der Gütertrennung §1414 BGB bestehen familienrechtlich keine Besonderheiten für die Gesellschaftsbeteiligung. Siehe auch §1412BGB und §128 HGB-

    1.3.1 Die Kapitaleinlagen sind nach §705 BGB, §706 BGB in Ordnung

    1.3.2 Die beiden Geschäfte können zu einer OHG zusammengefasst werden §24 UmwStG

    1.4 Die Prokura kann, §50 HGB, nicht auf einen Zweig beschränkt werden, außer die Zweigstellen würden unter einem andern Namen betrieben, Siehe auch §48 / 49 / 53 HGB

    1.5 Markenschutz durch eine Eintragung der Marke „Patricia“ beim „Deutsches Patent- und Markenamt “ §4 MarkenG

    2.1 z. B.: Bundesschatzbriefe (Zins nach Laufzeitjahr); Bundesobligationen (Zins variiert nach Ausgabe-Serie); Kurzfristige Geldanlage mit verbindlichem Zins; Bundesschatzanweisungen;

    2.2 z. B.: Anleger können in der Regel nicht selbst (z. B. Anleihen) kaufen. Sie können bei Ihrer Bank (=>Anlageberater), oder einem Discount-Broker eine sog. Order aufgeben

    2.3 Bei einem Kreditinstitut für die Wertpapiere ein Depot und unter Umständen, ein Verrechnungskonto eingerichten

    3.1 Beim Bezahlen mit einem Scheck gilt: Ein Scheck muss, wenn er bei der Bank vorgelegt wird, gezahlt werden Art. 28 ScheckG. Der Scheck ist innerhalb einer Vorlegungsfrist Art. 29 Abs.1; Abs.4 ScheckG => 8 Tage (im Inland) einzureichen. Dies mit dem Hintergedanken, das der Scheck möglichst schnell eigereicht und nicht als Kreditzweck verwendet wird. Beachte auch: "Vorlegungsfrist" und §32 ScheckG. Die Auszahlung der Bank war im Prinzip korrekt, aber nicht richtig. Die Sperre nach 2 Tagen sollte eigentlich genug Bearbeitungszeit sein um den Scheck zu sperren. Da die Ware Mängel aufweist, hat Herr Raffke nach §437 BGB Recht auf Nachbesserung. Siehe auch: §377HGB; Nacherfüllung 439BGB; Minderung 441 BGB; Rücktritt 323,326,440 BGB; Schadenersatz 440BGB in Verbindung mit 281,323,439 BGB

    3.2 Der Lieferant kann auf Auszahlung, da innerhalb der Vorlegungsfrist, bestehen. Hat aber nach Art. 4 ScheckG keinen Anspruch auf Einlösung. Da die Bank den Scheck gesperrt hat (eventuell wegen einer Sperrfrist), kann er Regressansprüche Art. 40 ScheckG gegenüber dem Unterzeich-ner stellen sowie den Betrag anmahnen; Siehe auch Nachbesserung 433 BGB; Zahlung Hr. Raffke 433 BGB und 40 ScheckG

    4.1 Handelsgeschäfte lt. Handelsgesetzbuch sind alle geschäftlichen Aktivitäten bei denen Kaufleute §1 HGB beteiligt sind. Wenn Onkel Petermann nur Kommanditist wäre, ist er von der Geschäftsführung der Gesellschaft ausgeschlossen §164; §170 HGB, wenn vertraglich keine andere Regelung (Prokura ist zulässig §48 HGB) getroffen ist. .Siehe auch: § 54,55,57,58 HGB sowie 343 und 344 HGB

    4.2 .Für die Gültigkeit des Wechsels sind bestimmte Voraussetzungen bezüglich des Inhaltes vorge-schrieben Art. 1 WechselG. Durch die Unterschrift des Ausstellers sowie den Stempel verpflichtet sich der Bezogene den Wechsel zu zahlen. Der Wechsel ist gültig, kann eingelöst werden. Siehe auch Art. 7 und 8 WechselG.

    5a.1 Nein, da keine Mindestanzahl (=> eine oder mehrere) an Personen §2 AktG vorgegeben ist.

    5a.2 Hier bietet sich eine Rechtsform (z. B. GmbH) an. Diese ist aufgrund der beschränkten Haftung, welche sich nur auf das eingebrachte Kapital bezieht, sehr beliebt und kann auch als Ein-Mann-GmbH §1 GmbHG agieren Siehe auch § 2, 4, 6, 7 GmbHG

    5b.1 Die Bezeichnung ist gültig. Sie muss mindestens das Kürzel AG (=> Aktiengesellschaft) §4 AktG aufweisen. Die Bezeichnung darf, unter Berücksichtigung §18 HGB, Personen-, Firmen- und Phantasiebezeichnungen enthalten. Kombinationen sind auch möglich. Die Bezeichnung (wird durch das Gericht geprüft) darf kein Bestandteil enthalten das eine Täuschung bzw. Irreführung ermöglicht (z. B. Metzgerei Metz bei einem Schreiner).

    5b.2 Um Alleininhaber zu werden muss er einen (Rechts-)Formwechsel vollziehen §1 Abs. 4; §190; §191; §258 Abs. 1 UmwG Siehe auch §4, 9, 24 GenG

    6 Um die Auswirkung der Störung festzustellen können die Anwohner eine Lärmmessung durch-führen. Diese darf lt. (TA-Lärm 6.1.c; Basis: §48 BlmSchG) in Mischgebieten nachts 45 dB(A) nicht überschreiten. Ausnahme sind kurzeitige Lärmspitzen. Bei regelmäßiger Überschreitung dieser Grenze kann eine Anzeige erfolgen, §30 Abs. 1 StVo; §117 Abs.1 OWiG als Ordnungswid-rigkeit. Des Weiteren können die Anwohner nach §1004 BGB und unter Beachtung §906 BGB auf Unterlassung klagen. Dies wurde auch durch das Oberlandesgericht Frankfurt (Az.: 25 U 311/98) bei einem identischen Fall bestätigt


    Gruß
    hape

  • oh hallo lieber hape!!!
    wieder mal ganz vielen lieben dank für die mühe, die du dir hier gemacht hast, nur weil ich zu unzulänglich bin!!
    tausend- tausend- dank! kann mich nur wiederholen! :(
    werde versuchen aus deinen tipps das beste zu machen- recht liegt mir wirklich nicht, davon abgesehen, dass ich mir mit dem studieren neben der arbeit zur zeit generell schwertue...
    vielen lieben dank noch mal, ich weiß das zu schätzen!!

    lg*

  • Moin,

    hab REK02 eingereicht aber noch nicht zurück, sobald ich Bescheid weiß helf ich gern...

    hat dafür jemand ORG01-XX2-K15 Aufgabe 1, 3 und 4 vielleicht für mich, habe "zuviel" wörtlich aus dem Lernheft übernommen lt. Fernlehrer und jetzt stehe ich da :( weiß nicht so recht es abzuändern...

    Danke :o

  • Hallo Jagger74!
    Danke für deine Antwort, klebe immer noch an Recht.- Bei ORG01 bin ich leider oder zum Glück noch nicht :P
    Wie, du hast "zuviel" wörtlich übernommen... Wie kann denn das sein? Einer meiner Fernlehrer sagte mir, dass die Lernhefte sogar dafür da sind... Macht auch jeder anders... So was!!!