• Hallo, meine Frage zu
    Aufgabe 8

    Sie beschließen, Ihrem Chef vorzuschlagen, Sie zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Sie arbeiten in einem mittelständischen Unternehmen, das kleine Elektromotoren herstellt. In der Verwaltung arbeiten insgesamt 19 Mitarbeiter.
    Die Personalabrechnung führt ein dafür spezialisiertes Rechenzentrum durch. Ihr Unternehmen führt nur noch die Personalakten, aber die übrigen Mitarbeiterdaten werden vom Steuerberater bearbeitet und die Abrechnung erfolgt über das Rechenzentrum.
    a) Ist Ihr Unternehmen verpflichtet, einen bDSB zu bestellen?
    b) Wie sehen die Vorschriften des BDSG aus?
    c) Wie muss die Bestellung erfolgen?
    d) Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, damit sie bDSB werden können?

    Also Aufgabe c und d ist ja einfach. Aber bei a.
    Die Bestellung eines bDSB ist 1. von Personenzahl (mehr als 9)und 2. von der Tätigkeit des Unternehmens abhängig. Da dies ja kein Unternehmen ist, dass Daten zum Zweck der Übermittelung verarbeiten, fällt das 2. ja weg.
    Es sind zwar mehr als 9 Personen in diesem Unternehmen beschäftigt, aber da ja alles von einem Rechenzentrum und vom Steuerberater bearbeitet wird, werden doch die Daten nicht von mehr als 9 Personen verarbeitet????:confused:
    Da ist es doch eigentlich nicht verpflichtet einen bDSB zu stellen, oder sehe ich das falsch?
    Und wo finde ich die Vorschriften des BDSG, ich finds im Lernheft grad nicht :eek:

    Zu Frage 9:
    Derzeit arbeiten Sie in der Buchhaltung
    a) Ist die Tätigkeit mit der DSB Vereinbar?
    Was ist jetzt der Unterschied zwischen DSB und bDSB ?
    Danke für Eure Antworten...
    lg hummi

    Einmal editiert, zuletzt von hummelchen74 (13. April 2011 um 12:42)