• Hallo an Alle,
    sitze gerade vor der EA Buja 23 Nr. 3 Cashflowberechnung:

    3. Aufgabenbereich: Finanzwirtschaftlicher Cashflow

    a) Ermitteln Sie anhand der u. a. Daten des Jahresabschlusses einer Kapitalge*sellschaft die folgenden Kennzahlen, und zwar im Rahmen einer nachvollziehbaren Rechnung:


    - bereinigter Nettocashflow


    - im Unternehmen verbleibender bereinigter Nettocashflow


    - bereinigter Bruttocashflow


    Jahresabschlussdaten (Angaben in l 000 Euro)

    - Zuschreibungserträge 10
    - Bestandsminderung an Fertigerzeugnissen 40
    - Zinserträge 30
    - Auflösung von Sonderposten mit Rücklageanteil 16
    - Dividendenerfordernisse 250
    - andere aktivierte Eigenleistungen 15
    - Personalaufwendungen 5 400
    - Zuführung zu Pensionsrückstellungen 20
    - Steuern vom Einkommen und Ertrag 520
    - Abschreibungen auf das Anlagevermögen 45
    - Jahresüberschuss 350
    - Bestandserhöhung an kurzfristigen Forderungen 420
    - Umsatzerlöse 17 500
    - außerordentliches Ergebnis 22
    - Einstellung in Gewinnrücklage 100

    b) Was sagt die Kennzahl „finanzwirtschaftlicher Cashflow" grundsätzlich aus?


    c) Warum ist es zweckmäßig, in der praktischen Bilanzanalyse und -kritik „Bruttocashflows" zu berechnen?


    Nun habe folgendes Ergebnis:

    Jahresüberschuss 350000,00
    - Zuschreibungserträge 10000,00
    + Bestandsm.fert.Erz. 40000,00
    - Aufl.SoPo m.Rückl. 8000,00 (50% v 16000,00)
    - andere akt.Eigenl. 15000,00
    + Zuführg. zu Pensionsrückst. 20000,00
    + Abschr. a. AV 45000,00
    - außerordentl.Ergebnis 22000,00
    = bereinigter Nettocashflow 400000,00
    - Dividendenerfordernisse 250000,00
    = im Untern.verb.ber.Nettoc. 150000,00
    + Steuer v. Eink.u.Ertrag 520000,00
    + Dividendenerfordernisse 250000,00
    = bereinigter Bruttocashflow 920000,00


    Wäre schön wenn mir jemand helfen könnte und sich das mal anschaut.
    Ich bin mir nicht sicher ob die Bestandserhöhung an kurzfr.Fordg. noch dazugerechnet werden müssen.:confused:

    LG Charles

  • Schönen Dank für die schnelle Antwort.
    Kannst du mir sagen warum die kurzfr.Fordg. nicht dazugerechnet werden müssen?
    Die sind doch auch finanzunwirksam oder nicht?
    LG Charles

  • ?? Es dürfen in die Berechnung doch nur Aufwendungen und Erträge einbezogen werden, die im selben Geschäftsjahr Zahlungsvorgänge verursacht haben.
    Die Forderungen verursachen doch erst einen Zahlungsvorgang wenn Sie durch den Kunden beglichen wurden ansonsten sind das doch Erträge ohne Zahlungsbewegung.

  • Du bringst da was durcheinander. Zum Jahresergebnis werden finanzunwirksame Aufwendungen addiert und finanzunwirksame Erträge abgezogen. Forderungen haben nur indirekt mit den Erträgen etwas zu tun. Sie entstehen über die Umsatzerlöse. Forderungen selbst sind aber keine Aufwendungen oder Erträge.