Umsatzsteuer

  • Hallo zusammen.

    Ich habe folgende Aufgabe erhalten:


    Prüfen Sie für jeden Fall: Art des Umsatzes, Ort des Umsatzes, Steuerbarkeit, Steuerpflicht/Steuerbefreiung

    Lösen Sie alle Aufgaben aus Sicht eines Inländers.

    a) Der praktische Arzt Dr. Hilf mit Praxis in Hamburg-Volksdorf behandelt einen Patienten in dessen Wohnung in Hamburg-Bergstedt. Honorar 85,-- €

    b) Der Unternehmer Schmidt aus Lübeck kauft bei einem Unternehmer in Kopenhagen (Dänemark) eine Maschine zum Rechnungsbetrag von 50.000,-- €. Die Maschine wird mit eigenem LKW in Kopenhagen abgeholt.

    c) Der Unternehmer Müller mit Geschäft in Lübeck verkauft in seinem Ladengeschäft eine Kaffeemaschine an eine private Kundin aus Dänemark. Diese nimmt die Maschine mit nach Dänemark.


    Meine Lösungen lauten:

    a)
    Steuerbarkeit: Ja, gem. §1 Abs.1 Nr.1 UStG
    Steuerpflicht/Steuerbefreiung: Steuerbefreiung gem. §4 Nr.14 UStG
    Ort des Umsatzes: Hamburg-Volksdorf gem. §3a Abs.1 UStG
    Art des Umsatzes: sonstige Leistung gem. §3 Abs.9 UStG

    b)
    Steuerbarkeit: Ja, gem. §1 Abs.1 Nr.5 UStG
    Steuerpflicht/Steuerbefreiung: Steuerbefreiung gem. §4 Nr.1b
    Ort des Umsatzes: Lübeck gem. §.3d UStG
    Art des Umsatzes: innergemeinschaftliche Lieferung gem. §6a Abs. 1 UStG

    c)
    Steuerbarkeit: Ja, gem. §1 Abs.1 Nr.1 UStG
    Ort des Umsatzes: Lübeck gem. §3 Abs.7 UStG
    Art des Umsatzes: Lieferung gem. §3 Abs.1 UStG
    Steuerpflicht/Steuerbefreiung: Steuerpflichtig da keine Befreiung gem. §4 UStG

    Kann mir vielleicht jemand sagen ob das so stimmt? Bin mir besonders unsicher bei Aufgabe b)

    Vielen Dank an alle die sich die Mühe machen zu lesen bzw. zu antworten.

    Chris

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  • Hallo Chris,
    bei b) ist es keine innergemeinschaftliche Lieferung sondern ein innergemeinschaftlicher Erwerb, da aus Sicht des Inländers zu prüfen ist und das ist doch der Unternehmer Schmidt. Dann wäre der Umsatz steuerpflichtig. Beim Ort hast Du ja den richtigen § für den igE genommen. Aus Sicht des Unternehmeres aus Kopenhagen wäre es eine innergemeinschaftliche Lieferung.
    bei c) hast Du den falschen §. Es ist der § 3 Abs 6 S. 1,2 UStG und nicht § 3 Abs.7 UStG, da es keine ruhende Lieferung ist sondern eine warenbewegte und zwar eine Beförderungslieferung (Abholfall, die Abnehmerin holt den Liefergegenstand im Geschäft ab).

    LG Mia2000