Hallo,
ich hoffe jemand kann mir da weiterhelfen.
Ich habe eine ESA und komme da einfach nicht voran.
Aufgabe:
K entdeckt in der Schaufensterauslage der Herrenboutique des V ein Hemd, das mit Euro 35,00 ausgezeichnet ist. K betritt daraufhin das Geschäft. Die 17 Jahre alte Auszubildende A nimmt sich des K an. Sie bestätigt ihm, dass der Preis korrekt sei. Daraufhin verkauft und übergibt sie ihm das Hemd zum Preis von Euro 35,00. Als A gerade den Kaufpreis kassiert, kommt V hinzu und erkennt, dass der Preis viel zu niedrig angesetzt wurde.
Er will das Geschäft nicht gegen sich gelten lassen und verlangt von K weitere Euro 40,00 oder wenigstens die Rückgabe des Hemdes.
Frage:
Wie ist die Rechtslage? Begründen Sie Ihre Antwort.
Bin da sehr unsicher ob da nun ein Kaufvertrag nach §433 Abs.1 Satz1 BGB entstanden ist, ob es sich um einen Erklärungsirrtum gem. §119 Abs.1.2 Alternative BGB ( Verschreiben ) vorliegt und wie ist es mit der Irrtumsanfechtung.
Muss in diesem Fall die Geschäftsfähigkeit der Auszubildenden beachtet werden bzw. besteht eine Vertretungsvollmacht.
VG
Carloline