Hallo zusammen,
die Aufgabe lautet:
Beschreiben Sie die Kaufvertragsstörungen, die bei einer Beschaffung auftreten können, erklären Sie die verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten, wie der Käufer darauf reagieren kann, und beurteilen Sie diesen Rechtekatalog danach, wann welche Auswahl ökonomisch sinnvoll erscheint.
den ersten Teil habe ich wie unten aufgeführt beschrieben. Aber was ist ökonomisch sinnvoll? Vielleicht kann mir jemand zeigen, wie er es aufgebaut hat. Danke
Kaufvertragsstörungen
Annahmeverzug = Käufer nimmt die fristgemäß gelieferte Ware nicht an.
Zahlungsverzug = der Käufer zahlt den Kaufpreis nicht fristgerecht
Lieferungsverzug = die Ware wird nicht fristgemäß geliefert
Fehlerhafte Lieferung = die Lieferung enthält diverse Mängel
Aus Sicht des Beschaffungswesen ist der Lieferzug und die fehlerhafte Lieferung von
Wichtigkeit.
Lieferverzug = Der Käufer hat das Recht eine Mahnung zu verschicken, wenn die vertraglich vereinbarte Lieferfrist abgelaufen ist. Lieferverzug tritt aber erst nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist und Nachlieferung ein.
Mangelhafte Lieferung = man unterscheidet in Mängel in der Art, Qualität, Menge und Beschaffenheit. Diese können offene oder versteckte Mängel sein.Offene Mängel müssen sofort gerügt werden. Versteckte Mängel sofort nach Entdeckung , jedoch innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung gerügt werden. Bei nicht Einhaltung der Mängelfristen, verliert der Käufer alle im zustehenden Rechte. Es sei denn die Lieferung wurde arglistig mangelhaft geliefert.
Grüße