Hallo habe eine dringende Frage, und hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen:)
Wie ist das, kann ich kostenlose Serviceleistungen in meiner Rechnung betragsmäßig ausweisen? Oder verstößt das gegen die Ordnungsmäßigkeit von Rechnungen?
Der Betrag der kostenlosen Serviceleistungen wird zwar betragsmäßig bei den Leistungen aufgeführt, allerdings weder im Gesamt-Nettobetrag, noch im Endbetrag berücksichtigt.
Ich bräuchte umsatzsteuerliche Paragraphen, bzw. sonstige Rechtsvorschriften.
Bitte bitte helft mir!!!
Vielen herzlichen Dank schon mal