Konten Salod

  • ich bin weder Buchhalter noch BWL-Student, hoffe , dass mir trotzdem jemand
    das folgende Beispiel erklären kann.
    (Mein Verständniss für Buchhaltung lässt sich kurz so beschreiben:
    Ein Unternehmen hat Einnahmen und Ausgaben. Meist gibt es "Posten" die auch
    eine bestimmte Bezeichnung haben und Konten-Nummern .)

    Dies wäre nun das Beispeil:
    Ich habe zwei Posten : 'Lager' und 'Versand'. Beiden Posten gebe ich je
    zwei Konto-Nummern (SOLL und HABEN)

    Lager = 100S;200H
    Versand = 300H;400S

    Dann hab ich eine Tabelle die sieht so aus.
    ___________________________________
    KontoNr____Januar_SOLL_____Januar_HABEN
    100S _____ 1000 __________________ 2000
    200H _____ 1000 __________________ 2000
    300H _____ 1000 __________________ 2000
    400S _____ 1000 __________________ 2000

    Wenn ich nun für diesen Monat ein Saldo bilden soll, wie kann das aussehen
    ,
    ich werd da nicht schlau draus. Wenn es diese Tabelle nicht gäbe würde ich
    sagen,
    SummHABEN minus SummeSOLL. Aber in diesem beispiel haben die Konten selbst wieder "SOLL" und "Haben". ICh frage mich also wie das saldiert werden soll

  • Der Saldo ist immer die Differenz der Sollseite und der Habenseite. Die Seite welche summenmässig geringer ist, als die andere bekommt den Saldo gutgeschrieben. Vorzeichen vernachlässige ich jetzt mal. Aber insgesamt werde ich aus deiner Frage nicht ganz schlau ;)

    Gruß

    Markus

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    E-Mail: markus at study-board.com


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  • Hallo Markus

    mmmh, eventuell habe ich bez. des Saldierens von Konten ein völlig falsches
    Bild.
    Ich greif jetzt mal einen Teil aus deiner Antwort auf." Der Saldo ist immer
    die Differenz der Sollseite und der Habenseite. "
    Das heisst doch, angenommen ich würde die Tabelle(aus meinem Beispiel)
    erweitern mit den Monaten Februar und März, hätte damit also das erste Quartal.
    Die Einnahmen für das erste Quartal, ist der Saldo über die drei Monate,
    oder ?
    Und dies wäre auch das, was man 'saldieren' nennt ?

    gruss Dirk

  • ich möchte diesen Beitrag nochmal nach vorne bringen. Nach wie vor bin ich
    am rätseln, wie das zu berechnen ist.
    Ich hoffe, ich hab keinen falschen Ton getroffen, bei der lezten Frage.
    Vielleicht ist irgendwas unklar ist, in meiner Frage, kann ich jetzt selber
    so nicht erkennen.

  • Hi,

    Einnahmen Januar + Einnahmen Februar + Einnahmen März - Ausgaben Januar - Ausgaben Februar - Ausgaben März = Saldo des 1. Quartals. Saldieren ist wenn man die Summe im Soll bildet, die Summe im Haben und die Differenz ermittelt, die Differenz ist dann dein Saldo.

    Alles klar?

    Gruß

    Markus

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  • es ist glassklar und absoulut nachvollziehbar.
    Aber in meinem Beispiel hab ich doch sowohl ein SollKonto wie HabenKonto
    Wenn jetzt nur für den Posten "Lager" den Saldo für das erste Quartal bilden will, dann würd ich ganz stur nach Saldobildung so rangehen:


    Für das Konto 100S:
    100S= Einnahmen Januar + Einnahmen Februar + Einnahmen März - Ausgaben Januar - Ausgaben Februar - Ausgaben März

    und dann nochmal für 200H
    200H = Einnahmen Januar + Einnahmen Februar + Einnahmen März - Ausgaben Januar - Ausgaben Februar - Ausgaben März

    Und dann eben den Saldo zwischen diesen beiden
    200H - 100S

    stimmt das so ?

  • Also diese unlogik will ich nicht so ganz verstehen. Wir gehen jetzt einfach mal davon aus, das Konto Lager entspricht dem Verbrauch. Versand entspricht den Umsätzen. Das Kto. Verbrauch hat, da es sich um ein Erfolgskonto handelt, eine Soll-Seite und eine Haben-Seite (ihr habt beiden Seiten Nummern gegeben, was ich nicht verstehe, da nur komplette Konten Nummern bekommen). In eurer Betrachtungsweise sind die Zeilen 1+2 und 3+4 in der Tabelle identisch, was also zum Schluss führt, dass meine Annahme doch richtig ist, also gilt: Kto. Verbrauch mit einer gesamten Kontonummer (Annahme) und den Soll- bzw. Habenzahlen.

    Also folgt:

    Kto. Verbrauch: S-> 1.000 H-> 2.000; Saldo 1.000 im Soll

    So sehe ich das. Das ist jetzt alles total aus den Fingern gezogen, da dieses Beispiel sehr komisch ist, und eigentlich nicht gerade die Normailitäten der Buchhaltung wiederspiegelt. Vielleicht ist dies auch eine Vereinfacherung oder dergelichen, ich habe hier aber ein paar Probleme.

    Gruß

    Markus

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  • Unter einer degressiven Abschreibung versteht man die Absetzung für Abnutzung, die im Gegensatz zur linearen Abschreibung nicht gleich bleibt, sondern im Zeitverlauf niedriger wird.

    Abschreibung
    Beträgt die Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes mehr als ein Jahr und übersteigt der Kaufpreis einen Betrag von 410 € (ohne Mehrwertsteuer) so ist das Wirtschaftsgut abzuschreiben. Damit kann nicht der gesamte Kaufpreis im Jahr des Erwerbes steuermindernd als Betriebsausgabe oder als Werbungskosten geltend gemacht werden, sondern nur der jährliche Wertverzehr in Form einer Abschreibung. Nicht abschreibungsfähig sind lediglich Wirtschaftsgüter die keinem Wertverzehr unterliegen. Im Normalfall unterliegen unbebaute Grundstücke oder Kunstwerke anerkannter Meister nicht dem Wertverzehr.

    Die Höhe des jährlichen Abschreibungsbetrags richtet sich nach der Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes und nach der gewählten oder gesetzlich vorgegebenen Abschreibungsmethode. Die Nutzungsdauer wird durch die Herausgabe einer amtlichen Abschreibungstabelle vom Bundesfinanzministerium bestimmt und zumeist aller zwei Jahre aktualisiert. Auch die zur Anwendung kommende Abschreibungsmethode (z.B.: lineare Abschreibung, degressive Abschreibung) ist gesetzlich vorgeschrieben.

    Bemessungsgrundlage für die Abschreibung sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsgutes. Bei Anschaffung eines Wirtschaftsgutes fliesst daher nicht nur der Kaufpreis, sondern auch die Erwerbsnebenkosten, wie zum Beispiel Transportkosten und Montagekosten, in die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung mit ein.

    Bei unterjährigem Erwerb (Das Wirtschaftsgut wurde nicht im ersten Monat des Jahres erworben.) ist nicht die volle Jahresabschreibung, sondern nur für jeden angefangenen Monat 1/12 der Jahresabschreibung anzusetzen. Für bewegliche Wirtschaftsgüter (z.B. Geräte, Maschinen, KFZ) galt bis zum 31.12.2003 eine Ausnahme (Halbjahresabschreibung). Erfolgte die Anschaffung bzw. die Herstellung bis zum 30.6. des Jahres, konnte die Jahresabschreibung zu 100 Prozent angesetzt werden. Nach dem 1.7. des Jahres war ein Ansatz zu 50 Prozent möglich. Diese Vereinfachungsregel wurde nun gestrichen. Seit dem 1.1.2004 muss immer eine monatsgenaue Abschreibung ermittelt werden. Dabei ist es egal, ob die lineare oder die degressive Abschreibung genutzt wird.

    Wurde die Abschreibung eines Wirtschaftsgutes versäumt, so kann sie nicht in späteren Jahren nachgeholt werden.

  • Wenn mein Beispiel nich die Normalitäten der Buchhaltung wiederspiegelt hilft mmir das eventuell auch weiter.

    Möchte aber nochmal versuchen , die Problematik herrauszustellen.
    Mir wird eine Tabelle vorgelegt die so aussieht wie in meinem Beispiel oben.
    Für jeden Monat gibt es eine HABEN und eine SOLL Spalte.
    Und weiterhin gibt es eine Spalte für die KontoNummern, die auch nach SOLL-Kontonummern Und HabenKontonummern unterschieden werden.

    Genau die Aussage aus dem lezten Satz kommt mir ja auch komisch und unverständlich vor. Ob das mit normaler Buchhaltung konform geht... weiss ich nicht. Macht mir aber ungalublich Kopfzerbrechen.
    Denn angeblich soll die Existenz von SOLL-HABEN_KontoNr auch berücksichtigt werden . Und mir fällt da nichts besseres ein als:
    Diffrenz von Soll und Haben der Monatsspalten
    Und dann eben nochmal die Differenz zwischen den SOLLKonten und HabenKonten bezogen auf einen Posten (wenn der Posten mehrere Konten hat)