Hi Fluff, so steht es sogar im Heft drin beim Höchstwertprinzip
BIL05 XX7 A20 Aufgabe 8 bräuchte da mal Hilfe
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Summer75378 -
7. März 2011 um 10:51 -
Erledigt
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hey ihr zwei,
also nochmal und scherz bei Seite. die schulden sind zum höheren wert zu bilanzieren. man hat zwar die wahlmöglichkeit in deiner aufgabe weil es sich hier um fremdwährung mit kurzschwankungen handelt. der kurz ist am bilanzstichtag zwar niedriger, hat also an wert verloren, doch darf man lt. hgb nicht den niedrigeren wert nehmen sondern den höheren. die kursangaben in der aufgabe sind einfach dazu da euch a) zu verwirren (hat ja geklappt *gg) und b) eine basis für die geforderte begründung zu liefern. wie gesagt lies nochmal den post genau durch mit dem höchstwertprinzip und den entsprechend angegebenen § im hgb. darauf stützt du dann deine begründung warum du zum höheren wert bilanziert hast obwohl der kurs am bilanzstichtag niedriger war.
jetzt klar?
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ok, soweit kapiert und meine Begründung hatte ich ja angegeben warum mit dem höheren wert bilanziert wird... das komische im SGD Forum sind ergebnisse mit 3.500,- drin...ich habe nun meinen Tudor mal angeschrieben....jetzt bin ich auf seine Erläuterung gespannt....denn es gibt mittlerweile verschiedene Ergebnisse....
trotzdem Fluff vielen Dank....
verwirrung ist ja gut aber nur das richtige Ergebnis zählt...lach -
um gottes willen....also ich muss sagen ich hab noch nie was mit valutaverbindlichkeiten gehört. ich kenne eben die valuta wie ich sie beschrieben habe aus meiner berufspraxis. aber ich hab da mal die definition gegoogelt und anscheinend nennt man verbindlichkeiten in fremdwährung valutaverbindlichkeiten. dann hast du recht. ist aber sehr verwirrend wie ich finde. naja da merkt man mal wieder dass rechnungswesen und bilanzwesen zwei verschiedenen paar socken sind ... ist ja auch egal wie man die verbindlichkeiten nennt, es bleiben schulden und die werden so bewertet wie ichs oben erwähnt habe....damit wär der drops gelutscht ;O)
ich hoffe du denkst jetzt nicht dass ich voll irre bin, mich verwirren manchmal eben die begrifflichkeiten. aber vom prinzip her würde ich die lösung so schreiben (hab bisher nur einsen für meine gebu-ea's bekommen by the way)
im zweifelsfall einfach mal den zuständigen prof für das studienheft anschreiben, bei mir hilft das immer weiter. ich weiss ja nicht bei welcher akademie du bist aber bei mir bei der haf haben wir ein online campus bei dem ich zu jedem heft direkt dahinter meinen ansprechpartner habe und den da gezielt mit fragen löchern kann......
im zweifelsfall einfach heft weglegen, ne nacht drüber schlafen und morgen nochmal in ruhe lesen und verstehen.
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ja summer so is dat mit den fernstudien.... aber mit den 3.500,- komm ich auch drauf wenn ich deine Restschuld von 5.000,- mal die 0.70 pfund nehme kommen da 3.500 raus. die frage ist nur ... 3.500 pfund oder Euros?
aber gut wenn du da mal deinen tudor angetippelt hast, wenns einer weiss dann er...und wenn nicht dann oh oh ;O)
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aber wieso denn "mal"? *völlig auf dem Schlauch steh*
1€ = 0,60[FONT=Arial, sans-serif]£
x = 5.000,-[/FONT][FONT=Arial, sans-serif]£[/FONT] [FONT=Arial, sans-serif]also: x = 5.000 *1[/FONT][FONT=Arial, sans-serif]/0,60 = 8.333,33€
Die Webmaschine wurde doch in Pfund gekauft dann kann ich die doch nicht wieder mal Pfund rechnen.Vor allem muss ich ja in € angeben
[/FONT] -
ja das weiss ich jetzt allerdings auch nicht. wäre halt die erklärung wie die bei euch im sgd forum auf 3.500,- kommen. wenn 1 Euro 0,70 pfund entsprechen sind dann 5.000 euro 3.500,- allerdings eben pfund. wie gesagt war nur die probe wie die forumler auf 3.500 kommen. wozu die das machen keine ahnung. aber ich hab ja die hoffnung dass euer tudor oder wie ihr das nennt euch da besser weiterhilft. Der krumme betrag sieht halt blöd aus in der bilanz ist aber nun mal so umgerechnet. ich will da jetzt auch nicht noch mehr verwirrung stiften und euch noch zu falschen rechungen bringen, mir ist jedenfalls ebenfalls schleierhaft wieso pfund in pfund gerechnet wurde macht ja mal gar keinen sinn. ich weiss auch nicht ob das endlösungen sein sollen oder nur laut gedachte ergebnisse zum diskutieren.
bei solchen wilden spekulationen und unterschiedlichen ergebnissen immer den studienleiter fragen, der sagt euch ob ihr auf dem richtigen weg seid oder ob da ein denkfehler im rechenweg ist.
hoffe ihr bekommt das hin, ich drück jedenfalls alle vorhandenen daumen... ;O)
Grüßlies Der Fluff
P.S. Hab meine Korrektur bereits zurück und trotz multi-tasking 1+ abgestaubt *freu* *keckserwarte*
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also ich habe vom Todor das ergebniss bekommen, das lautet 8.333,33 € alles andere ist falsch..
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Danke fürs Nachfragen Summer. Nun weiß ich dass mein Ergebnis stimmt.
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Hallo acheronian,
da liegst Du richtig mit Deiner Überlegung. Bei der Bewertung von Valutaverbindlichkeiten ist das strenge Höchstwertprinzip anzuwenden. Dabei muss dann der Kurswert zum Zeitpunkt der Aufnahme der Verbindlichkeit auch dann angesetzt werden, wenn der Kurs der ausländischen Währung am Bilanzstichtag gesunken ist. Steigt dann später der Kurs der ausländischen Währung und somit auch dann der Rückzahlungsbetrag, so ist die Valutaverbindlichkeit mit dem höheren Teilwert anzusetzen.
Für die Bewertung nach dem strengen Höchstwertprinzip gilt:
Bewertung zum Anschaffungskurs - Anschaffungskurs größer als Tageskurs
Bewertung zum Tageskurs - Anschaffungskurs kleiner als Tageskurs
Bei dieser Aufgabe gilt also folgendes:
Anschaffungskurs - 1,00 € = 0,70 Pfund
Tageskurs - 1,00 € = 0,60 Pfund
Es kommen also folgende Wertansätze am Bilanzstichtag in Frage:
Anschaffungskurs = 7.142,86 €
Tageskurs = 8.333,33 €
Da nach dem strengen Höchstwertprinzip stets der höhere Wert anzusetzen ist, muss die Verbindlichkeit mit 8.333,33 € in der Bilanz ausgewiesen werden.
So in etwa habe ich die Aufgabe beantwortet. Ich habe noch etwas mehr geschrieben und die volle Punktzahl erhalten.
Gruss -
Hi, habe gerade meine ESA zurück volle punktzahl erhalten....besser gehts nicht
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Hallo Summer75378,
ich hatte auch eine 1 (98/100 Punke). -