Hallo,
ich bräcuhte hier mal Hilfe:
Es heißt doch in der Aufgabe, dass 50% der Verbindlichkeiten bezahlt sind
also 10.000 Pfund : 2 x 0,70 stimmt das, denn ich muss ja zum Höchstwertprinzip rechnen...bin schon ganz kirre
Danke
BIL05 XX7 A20 Aufgabe 8 bräuchte da mal Hilfe
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Summer75378 -
7. März 2011 um 10:51 -
Erledigt
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Servus Summer,
bitte stelle doch die gesamte Aufgabenstellung zur Verfügung, denn so kann man sich auf deine Frage keinen Reim machen wenn man nicht exakt das gleiche Studienheft besitzt.
Liebe Grüße
Der Fluff
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Die Frage lautet: Kauf einer Webmaschine in Liverpool zu 10.000,- Pfund ( kurs 1,00 € = 0,70 Pfund) Am Bilanzstichtag sind 50% der Verbindlichkeiten bezahlt.
Mit welchen Wert sind die Restverbindlichkeiten der Webmaschine zu bilanzieren, wenn der Wechselkurs zu diesem Zeitpunkt 1,00 € = 0,60 Pfund beträgt.
Begründungen sind anzugeben.
Hallo Fluffys Paradise, dies ist die Aufgabe aus dem Heft -
So....also ich würde die Restverbindlichkeiten mit dem aktuellen Wechselkurs bilanzieren, also mit 0,60 Pund. Ich komme da so drauf, weil bspw. Einlagen oder Entnahmen von Aktien auch zum aktuellen Kurs am Bilanzstichtag steuerrechtlich zu bewerten sind. Also Verbindlichkeiten zum Höchstwertprinzip aus steuerbilanzieller Sicht.
Hier mal ein Link, der Dir evtl. weiterhilft: Niederstwertprinzip
Es kommt ganz auf das Thema des Studienheftes an. Ist es aus Sicht der Steuerbilanz zu sehen oder aus der Handelsbilanz? Wenn man Verbindlichkeiten zum niedrigeren Wert bilanziert erhöht das ja das Eigenkapital "ich habe weniger Schulden" Bilanziert man zum höheren Wert "ich hab mehr schulden" schlägt sich das positiv auf die Einkommens- bzw. Körperschaftssteuer nieder, da höhere Schulden das zu versteuernde Einkommen mindern und demzufolge auch weniger Steuern bezahlt werden müssen.
Auch wenn man die steuerlichen Aspekte für Dein Studienheft unbeachtet lassen darf, würde ich trotzdem den höheren Wert nehmen, da alle Vermögens- und Schuldwerte mit dem Wert am Bilanzstichtag zu bewerten sind (bsp. Sachanlagen werden in der Bilanz gemindert um ihren Abschreibungswert ausgewiesen.)
Ich hoffe, das hilft Dir und verwirrt Dich nicht zusätzlich. Wenn mich jemand bestätigen oder mir widersprechen kann umso besser für Dich.
Wie gesagt, das Hauptthema des Studienheftes ist entscheidend, es müsste doch auch ein Beispiel als Übungsaufgabe geben in dem sowas auch auszurechnen war?!?
Liebe Grüße
Der Fluff
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Hi Fluff,
also das Thema des Heftes ist Bewertung nach Handels- und Steuerrecht
Ich muss muss hier das Höchstwertprinzip anweden soviel weiß ich mittlerweile
10.000 Pfund a 0,70 = 14.285,71
Restverbindlichkeiten = 5.000,- Pfund
5.000,- a 0,60 = 8.333,33
5.000,- a 0,70 = 7.142,86
Die zu bilanzierende Summe ist nach dem Höchstwertprinzip dann 7.142,86
soweit bin ich mal gekommen... -
das Niederstwertprinzip kann hier nicht angewendet werden, denn es gilt für die 'Aktivseite der Bilanz, während das Höchstwertprinzip maßgebend
für die Bewertung der Verbindlichkeiten auf der Passivseite der Bilanz gilt.
Nach dem Höchstwertprinzip muss am Abschlussstichtag von mehreren möglichen Werten (Anschaffungs- oder Tageswert)jeweils der höhere Wert angesetzt werden
Damit wird durch das Höchstwertprinzip verhindert, dass die niedrigere Bewertung einer Schuld zum Ausweis unrealisierter Gewinne führt. -
Hi Summer,
na denn ist doch richtig! Schau mal hier:
Das Höchstwertprinzip ist ein Bilanzierungsgrundsatz, der in § 253 HGB Absatz 1 geregelt ist. Er findet bei der Bewertung von Unternehmensschulden (Verbindlichkeiten) Anwendung und soll den Ausweis nicht realisierter Gewinne verhindern. Dies soll das Unternehmen vor der Zahlungsunfähigkeit, zum Beispiel durch zu hohe Renditen, bewahren.
Verbindlichkeiten sind, gemäß dem Vorsichtsprinzip, zum Bilanzstichtag zu ihrem Höchstwert, das heißt mit ihrem höheren Rückzahlungsbetrag in die Bilanz einzusetzen, sofern überhaupt eine Wahlmöglichkeit zwischen einem niedrigeren und höheren Wert besteht. Das ist zum Beispiel der Fall bei Währungs- und Darlehensverbindlichkeiten, wie beispielsweise Hypothekendarlehen.
Bei Währungsverbindlichkeiten ist der Wechselkurs am Tag der Passivierung der Verbindlichkeit mit dem Tageskurs am Bilanzstichtag zu vergleichen. Hat die Fremdwährung an Wert verloren, so darf nicht der niedrigere Kurs angesetzt werden. Ist der Kurs dagegen gestiegen, so muss aus Gründen der kaufmännischen Vorsicht die Verbindlichkeit zum höheren Wert in der Bilanz ausgewiesen werden.Forderungen sind dagegen mit dem niedersten Wert anzusetzen.
Also nach meinem Verständnis goldrichtig mit dem Höheren Wert!
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boah, manchmal steht man echt auf dem Schlauch.....vielen lieben Dank für Deine Hilfe beim absägen der vielen Bäume...lach...jetzt sieht man den Wald wieder...dann kann ich endlich meine ESA beenden...
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kein Problem, das kenn ich und bin auch immer froh wenn einer meine Bretter vorm Kopf entfernen hilft!
Good Luck weiterhin!
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aber dann wäre doch mit 8.333,33€ zu bilanzieren nach dem Höchstwertprinzip und nicht mit 7.142,86€ oder habe ich nun einen gänzlichen Knoten in meinem Gehirn?
Grüßle -
Trotzdem vielen lieben Dank....
lg
Summer -
es hat was mit dem Tageskurs zu tun....also 0,70
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@acheronian....neee hast keinen Knoten, ich hatte mich zu Anfang wohl ein wenig falsch ausgedrückt, der höhere Wert ist natürlich richtig. Schreibe selber gerade an einer EA und bin hier quasi multi-tasking unterwegs, deswegen hab ich auch die Definitionen der beiden Werteprinzipien gepostet, damits da mal keine Mis(t)verständnisse gibt *gg*
so long ihr schlauen Füchse .... und ich warte auch noch verzweifelter Dings auf ne Antwort für mein Knoten-Baum-Bretter-Problem ;O)
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Hi Fluff
gehts es hier nicht um den Tageskurs also die 0,70 dem höheren Wechselkurs?? -
Zu bilanzieren ist doch diese Valutaverbindlichkeit zum höheren Tageswert also die Summe bei dem der Kus 0,70 ist
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ich glaube wir müssen eher die Restschulden sehen und nicht den Kurs. Also besser annehmen das Unternehmen hat 8.333,33€ Schulden als den niedrigeren Wert. So habe ich das verstanden.
Was für ein Problem hast du Fluffy mit Holz? Aber wahrscheinlich können wir zwei Oberschlaumeier da eh nicht helfen. Hilft ne Motorsäge?
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Hey Summer,
doch.... lies nochmal den Post mit Höchstwertprinzip. Da steht, dass man bei Fremdwährungen den Tageskurs am Bilanzstichtag nehmen muss, und generell die Schulden zum höheren Wert bewerten werden müssen sofern es eine Wahlmöglichkeit gibt. In Deinem Fall (also Währungskurs) gibt es ja die Wahlmöglichkeit..... Verstehste? Ansonsten lies mal den § der in dem Post angegeben ist vom HGB.
Greez Fluff
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mein Holzproblem befindet sich im EA-Forum als eigenes Thema: Hilfe zu EA STEU31... evtl. habt ihr schlaumeier ja das passende öl zu meiner motorsäge, damit das wieder fluppt hier ;O)
habe soeben "senden der EA" gedrückt bei EDV02....ging wohl, werd mir da mal eben wieder mindestens ne schöne 2 abholen *streb*
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ach und PS. ja acheronian so verstehe ich das auch. der tageskurs hilft nur die schulden höher zu bewerten und das soll wohl auch die gewünschte begründung für die höhe der restschuld sein.
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@summer....wie jetzt Valuta? wie kommste denn jetzt da drauf? also valuta bedeutet im rechnungswesen folgendes:
Eine Rechnung mit Rechnungsdatum 07.03.2011 und einem Zahlungsziel von 30 Tagen netto ist demnach fällig am 07.04.2011. Gewährt man dem Kunden auf diese Rechnung beispielsweise 30 Tage Valuta, bedeutet das, dass die Rechung demnach am 07.05.2011 fällig zur Zahlung wird. Valuta ist nichts anderes wie ein Zahlungsaufschub, der das Fälligkeitsdatum nach hinten verschiebt. Es ist dann so, als ob man in meinem Beispiel die Rechnung nicht am 07.03. sondern am 07.04. gestellt hat.
jetzt bin ich verwirrt.... mit was du hier umme ecke kommst....was hast du für hefte *prust
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